Vielen Dank. – Da ich von der Rednerin der SPD so oft angesprochen worden bin, will ich sie nicht enttäuschen und gerne noch einmal ein paar Sätze zu ihrer heutigen Rede sagen. Zunächst einmal greife ich den Gedanken „Kinderrechte“ auf. Ich bin gespannt, wann von Ihnen oder Ihrer Regierung ein Vorschlag vorgelegt wird, der die Kinderrechte der geborenen und ungeborenen Kinder ausdrücklich ins Grundgesetz aufnimmt. Auf dieser Grundlage könnten wir uns treffen. Denn neben den Kindern, die Opfer von Missbrauch werden, über die wir gerade gesprochen haben, sind auch die ungeborenen Kinder gefährdet, die mit Ihrer Gesetzgebung weiter weniger Schutz bekommen, als sie bisher hatten. – Erste Bemerkung. Zweite Bemerkung. Sie haben zum Schluss angedeutet, man könnte vielleicht irgendwas im Strafrecht machen. Sie haben viel von Prävention gesprochen; dem kann ich sogar zustimmen. Übrigens sagt unser Antrag auch nicht, man soll Präventionsarbeit und viele andere Dinge nicht machen. Aber Sie müssen schon mal genau erklären, wo Sie den strafrechtlichen Ansatz sehen für die 20 000 Fälle, die eingestellt worden sind. Wie wollen Sie in diesen Fällen die Täter zur Strecke bringen? Sagen Sie: „Das ist halt so. Die 20 000 Fälle nehmen wir hin. Da kann man nichts machen“? Wenn Sie an der Stelle sagen – das haben wir auch schon gehört –, sechs Monate seien zu lang, dann sagen Sie einfach mal, wie lang eine IP-Adressen-Speicherung akzeptabel wäre. Und die letzte Frage, die mir persönlich wichtig ist: Am Ende Ihrer Rede in der letzten Debatte zu diesem Thema habe ich einen Zwischenruf zu Ihrem letzten Satz gemacht, der sogar zustimmend war. Sie haben ausdrücklich gesagt: Ich hoffe nicht, dass wir noch einmal eine solche Geschäftsordnungsdebatte führen müssen. – Was sagen Sie dazu, dass Ihre Hoffnung so jäh enttäuscht worden ist? Ich würde gern hören, wie Sie sich dazu verhalten, dass diese Hoffnung offenbar nicht erfüllt worden ist.