Nein, danke. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Sehr geehrte Damen und Herren! Auf Antrag der Union debattieren wir nach § 62 der Geschäftsordnung den Bericht über den Stand der Beratungen im Rechtsausschuss zu ihrem Antrag zur IP-Adressen-Speicherung zum zweiten Mal; das haben Sie ja heute alle schon mitbekommen. Das passiert zweiseitigen Anträgen sicher auch nicht so oft. § 62 der Geschäftsordnung des Bundestages besagt: Wenn eine Vorlage hier im Plenum behandelt wurde, dann kann man, wenn sie zehn Sitzungswochen in einem Ausschuss lag, verlangen, dass der Bericht über den Stand der Beratungen hier wieder auf die Tagesordnung gesetzt wird. Gerne berichte ich Ihnen erneut über den Stand der Beratungen. Die Unionsfraktion hat am 27. September 2022 einen Antrag in den Deutschen Bundestag eingebracht. Wir haben ihn direkt zwei Tage später, am 29. September 2022, in der ersten Lesung hier im Hohen Haus sachlich und fachlich diskutiert. Er wurde nach der ersten öffentlichen Debatte an den Rechtsausschuss als federführenden Ausschuss überwiesen. Im Rechtsausschuss hat die Union einen Antrag auf Durchführung einer öffentlichen Anhörung gestellt. Dem Antrag, eine solche öffentliche Anhörung durchzuführen, haben wir als Ampelkoalition zugestimmt. Am 17. März 2023 haben wir hier im Plenum zum ersten Mal über den Stand der Beratungen diskutiert. Am 21. Juni 2023, vor der parlamentarischen Sommerpause, haben wir einen Termin für die Anhörung im Rechtsausschuss beschlossen. Am 11. Oktober 2023 findet die öffentliche Anhörung nun statt. Wir werden Ihren Antrag also weiter im Ausschuss beraten, auch mit der Hilfe von externem Sachverstand in der öffentlichen Anhörung. Dass Sie das Thema dennoch wieder auf die Tagesordnung hier im Plenum setzen, obwohl wir bald die öffentliche Anhörung haben, zeigt nur eines, liebe Union: Sie wollen dieses Thema nutzen, um politisch Kapital daraus zu schlagen, indem Sie mal wieder eine Thematik, die vermeintlich leicht erscheint, es aber nicht ist, populistisch nach vorne stellen. Sie wissen es doch genauso wie wir: Kinder schützt man nicht nur mit Technologie. Aber genau das vermittelt Ihr Antrag. Es gibt keine Zaubertechnologie – sei es irgendeine künstliche Intelligenz, seien es Filter oder Suchprogramme –, die auf Knopfdruck sexualisierte Gewalt findet und vor allem verhindert, so schön das auch wäre. Aber sexualisierte Gewalt gegen Kinder ist ein gesellschaftliches Problem. Und gesellschaftliche Probleme löst man mit einer Vielzahl von Maßnahmen: mit technischen Werkzeugen für die Strafermittlung – das auch –, aber auch mit sozialen Maßnahmen. Die Abfrage von gespeicherten IP-Adressen ist auch heute schon ein Ansatz, um Kindesmissbrauch zu verfolgen. Auch im Familienausschuss hatten wir dazu übrigens erst kurz vor der Sommerpause ein Fachgespräch, liebe Union. Das kann sich jede und jeder auf der Website des Bundestages noch einmal anschauen. Ich war übrigens da. Von Ihnen, liebe Union, zumindest aus dem Rechtsausschuss, habe ich da niemanden gesehen. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt! Auch die Anhörung im Digitalausschuss zur CSA-Verordnung auf EU-Ebene – da habe ich auch niemanden aus dem Rechtsausschuss von Ihnen gesehen – hat ein erhellendes Ergebnis zur IP-Adressen-Speicherung aus Sicht der Ermittler/-innen zutage gebracht. Vor allem braucht es dafür nämlich nicht Technologie, sondern Menschen, Polizistinnen und Polizisten, um die sichergestellten Daten auch schnell auswerten zu können. Was wir also schon wissen, ist: Kinder schützt man durch aufmerksame Mitmenschen, durch zuhörende Eltern, durch zugewandte Lehrer/-innen und Erzieher/-innen. Sie treffen die Kinder nämlich in der analogen Welt, nicht im Netz. Dort muss genug Wissen und Prävention vorhanden sein, um zu erkennen, wenn sexueller Missbrauch vorliegt. Aber wir können die analoge und die digitale Welt auch nicht strikt trennen. Kinder bewegen sich heute selbstverständlich in beiden Bereichen. Beide sind ihre Lebenswelt. Deshalb müssen wir auch den Kinderschutz im Netz ausbauen. Wir als SPD-Fraktion haben dazu ein umfassendes Positionspapier mit dem Titel „Kinder vor sexualisierter Gewalt schützen“ beschlossen. Mit diesem Papier, das gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen „Strafverfolgung“, „Cybergrooming“, „IT-Sicherheit“ und „Kinderschutz“ erarbeitet wurde, legt meine Fraktion einen umfassenden Handlungskatalog für Aufarbeitung, Prävention und auch Strafverfolgung vor. In den nun kommenden Gesetzgebungsverfahren, wie zum Beispiel beim Gesetz zur Arbeit der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, werden wir unseren Katalog Stück für Stück abarbeiten. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, Sie können sich gerne an den Ideen unseres Positionspapiers bedienen und daraus einen Antrag schreiben. Dann müssen wir in zehn Wochen nicht noch mal nur über die Zauberformel „IP-Adressen-Speicherung“ diskutieren, sondern können vielleicht über echten Kinderschutz sprechen. Und Herr Krings, Sie haben gerade gesagt, Sie würden sich wünschen, dass wir am Weltkindertag endlich mal sagen: Wem Kinderrechte nicht egal sind, der stimmt Ihrem Antrag zu. – Ich kann nur sagen: Ich hätte mir gewünscht, dass Sie am Weltkindertag gesagt hätten, dass Ihnen Kinderrechte nicht egal sind und Sie sie gemeinsam mit uns ins Grundgesetz schreiben wollen. Denn genau das wollen wir: Kinderrechte ins Grundgesetz schreiben. Wer echten Kinderschutz möchte, der macht das mit uns gemeinsam – im Grundgesetz. Vielen Dank.