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Frau Abgeordnete Stahr, danke für diese Nachfrage. – Die derzeitige Gesetzeslage sieht eine automatische Anpassung – wie beim Bürgergeld – nicht vor. Es gibt die Regelung, dass angepasst wird. Das kann auch sogar mal besser sein als die automatische Anpassung beim Bürgergeld; deswegen möchte ich das nicht ganz verdammen. Wir haben diesen Mechanismus, und den werden wir auch weiter anwenden. Insofern werden wir unter Berücksichtigung dessen, was uns das Bundesverfassungsgericht noch aufgibt, die richtigen Schritte gehen, um zielgerichtet immer wieder entsprechende Anpassungen für die jungen Menschen vorzunehmen.
Sie haben die Starthilfe angesprochen. Es geht ja in der Tat nicht nur darum, den Lebensunterhalt bestreiten zu können, sondern auch darum, überhaupt diese Hürde, ein Studium aufzunehmen, auch überwinden zu können. Und deswegen ist das Teil dieser zweiten BAföG-Reform, die bis zum Ende der Legislaturperiode kommen soll.
Die nächste Hauptfrage kommt jetzt von Frau Gohlke, bitte schön. Da können Sie jetzt auch eine Nachfrage stellen, es ist die Gelegenheit.