Vielen Dank. – Das ist ein wichtiges Thema. Allerdings können wir die Haushaltsplanung immer nur anhand der bestehenden Gesetzeslage machen; das gibt die Bundeshaushaltsplanung so vor. Aber es ist selbstverständlich, dass wir Urteile des Bundesverfassungsgerichts respektieren und das Urteil dann auch umsetzen würden. Da laufen im Augenblick die Verfahren, was die Definition von BAföG, auch in Abgrenzung zu anderem, betrifft. Deswegen freuen wir uns, wenn schnell Rechtsklarheit herrscht, damit wir dann auch – sollte eine Anpassung notwendig sein bzw. auch allein durch das Bundesverfassungsgerichtsurteil erforderlich werden – aktiv werden können.