Frau Ministerin, Sie haben bereits angesprochen: Voraussichtlich noch in diesem Jahr erwarten wir ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Berechnungspraxis bei den Bedarfssätzen. Inwiefern treffen Sie bereits heute Vorsorge, falls das Bundesverfassungsgericht die derzeitige Praxis der Berechnung der Bedarfssätze für unzulässig erklärt?