Frau Ministerin, Sie haben gerade eben gesagt, dass jeder, der an stationären Grenzkontrollen Asyl beantragt, einreisen darf. Da hätte ich an Sie die Frage – Sie sind ja immerhin die Innenministerin und damit für die innere Sicherheit in Deutschland zuständig –: Gilt das Ihrer Meinung nach auch für Menschen, die bereits aus Deutschland abgeschoben wurden, für Kriminelle, für Kriegsverbrecher? Dürfen die auch einreisen, wenn sie Asyl beantragen, oder müssten solche Menschen nicht aus Sicherheitsgründen an der Grenze zurückgewiesen werden?