Ich möchte erneut den sachlichen Umgang gerade bei dieser Thematik von Ihnen einfordern. Ich habe das nämlich nicht gesagt. Ich sage es gerne noch einmal zur Beantwortung Ihrer Frage. Ich habe gesagt: Wenn Menschen an stationären Grenzkontrollen Asyl beantragen, dann dürfen sie einreisen, um in eine Erstaufnahmeeinrichtung zu gehen und dann bei den Behörden Asyl zu beantragen. Die stationäre Grenzkontrolle verhindert dies nicht.