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Frau Ministerin, jetzt noch mal ganz konkret: Sie müssten doch wissen – Sie sind Juristin –, dass es ein elementarer Unterschied bei der Bekämpfung illegaler Migration, der illegalen Einreise ist, ob ich eine Kontrolle an der Grenze durchführe mit der Möglichkeit der Zurückweisung, des Zurückschiebens direkt an der Grenze oder ob ich im Rahmen einer Schleierfahndung ebendiese Möglichkeit nicht habe. Das macht den zentralen Unterschied bei der Bekämpfung der illegalen Einreisen aus. Deshalb bedeutet der Verzicht auf Grenzkontrollen definitiv den Verzicht auf eine effektive Bekämpfung illegaler Einreisen.
Beifall bei der AfD)