Ich empfehle Ihnen auch, dass Sie sich den sehr umfangreichen Brief der GdP – der Bundespolizeibeamtinnen und -beamten –, der ja, glaube ich, auch an Sie gegangen ist, einmal durchlesen. Dann sehen Sie, dass diese rechtlichen Möglichkeiten, die Sie suggerieren, gar nicht gegeben sind. Aus unserer Sicht ist eben die Schleierfahndung an vielen Stellen erfolgreicher. Sie fragen mich immer nach Österreich. Herr Abgeordneter Throm, ich beantworte die Frage selbstverständlich gerne, weil es entscheidende Unterschiede in der Frage gibt, womit man eigentlich erfolgreich ist. Wir müssen uns, glaube ich, rechtlich nicht darüber austauschen – das wissen Sie auch –: Wenn jemand an eine stationäre Grenzkontrolle kommt und Asyl beantragt, dann kriegt er Asyl in Deutschland. Sie suggerieren im Moment, dass dies mit stationären Grenzkontrollen nicht möglich war. Damit müssen Sie aufhören. Wir brauchen eine sachliche Diskussion über diese Verfahren. Ja, die Grenzkontrollen zu Österreich habe ich verlängert, weil ich das Signal der Öffnung dieser Grenze nicht für gut halte. Die Grenze hat ein völlig anderes Geoprofil. Wir haben zwischen Bayern und Österreich – – wenige Kontrollpunkte. Das ist zu Polen und zu Tschechien deutlich anders; deswegen ist die Schleierfahndung erfolgreicher.