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Vielen Dank. – Frau Ministerin, Sie wollen Wahlrecht für Migranten, die sechs Monate hier sind oder vielleicht auch sechs Jahre. Gestern noch auf Nachfrage zu den sechs Monaten: ein politisches Fernziel. – Aber egal ob Monate oder Jahre: drei Fragen zu Recht, Integration, Begründung.
Erstens. Wahlrecht ohne Staatsbürgerschaft – das ist schlicht verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 31. Januar 1990 entschieden, dass es eine Ausnahme nur für EU-Bürger geben kann. Soll Herr Haldenwang bei Ihnen für Ihre Bestrebung gegen die Verfassung mit der Beobachtung eine Ausnahme machen?
Zweitens. Bislang konnte man hoffen, die Erlangung der Staatsbürgerschaft sei ein Integrationsanreiz. Jetzt scheint es, Integration war gestern. Wahlrecht ohne Integration – ein verheerendes Signal? Soll der Hinweis an unsere Zugewanderten, dass sie sich fürs Wahlrecht nicht mehr zu integrieren brauchen, gleich auf Afghanisch gedruckt werden oder noch auf Deutsch?
Drittens. Gibt es, falls die SPD in den Umfragen auch noch unter 15 Prozent fällt, das Wahlrecht dann auch schon nach drei Monaten oder Jahren, und bei unter 10 Prozent dann auch für 14-Jährige?
Beifall bei der AfD)