– Sie können sich meinen Satz ruhig noch zu Ende anhören. Die Bezahlbarkeit haben wir garantiert, und wir werden natürlich auch weiterhin die Menschen nicht im Stich lassen. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist ein Schauspiel, das hier von der Opposition, von der CDU/CSU, aufgeführt wird. Das ist dieser Debatte wirklich nicht würdig, der Aufgabe, die wir haben, der Aufgabe, der wir uns in der Großen Koalition mit dem Bundes-Klimaschutzgesetz ja gemeinsam mit Ihnen gestellt haben. Wir haben die gesellschaftliche Aufgabe, Wärme bezahlbar zu machen. Auf fossilen Energien basierende Wärme ist nicht bezahlbar; das wissen Sie auch. Wir haben uns der Aufgabe verschrieben, den Umstieg auf erneuerbare Energien mit dem Wärmeplanungsgesetz bzw. jetzt mit dem Gebäudeenergiegesetz umzusetzen. Bitte. Herr Spahn, wenn Sie Prognosen einfordern, dann muss sich ein Ministerium so verhalten, dass es diese Prognosen wissenschaftsbasiert erstellt, auf Basis der Daten, die zurzeit zur Verfügung stehen. Aber das Gefährliche an solchen Prognosen ist – das haben wir im letzten Winter gesehen –, dass sie eben keine Märchen sind. Menschen konnten die Energie nicht mehr bezahlen; denn es gab eine Entwicklung. Es gab einen Krieg, der sich jenseits des Prognostizierbaren ereignete. – Nein, es hat eine Bestandsaufnahme gemacht und Prognosen, die man auf Basis der heute zur Verfügung stehenden Daten geben kann, gemacht. Sie können von dem Ministerium aber nicht verlangen, dass es in die Glaskugel schaut – auch das würden Sie wieder kritisieren, und zwar zu Recht –, sondern man kann eine Prognose nur auf Basis der heute zur Verfügung stehenden Daten machen. Sie müssen zur Kenntnis nehmen, dass es im letzten Jahr eine Entwicklung gegeben hat, die man vielleicht nicht hat prognostizieren können aufgrund irgendeines heute abbildbaren Marktgeschehens, die aber trotzdem fest in der Realität verankert ist. Die Gesellschaft darf man nicht länger diesen Risiken aussetzen. Das ist die politische Verantwortung, die wir übernehmen. Es ist interessant, dass sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion den Energiepreisbremsen, die wir hier beschlossen haben, nicht angeschlossen hat, dass Sie die abgelehnt haben. Die 200 Milliarden Euro, die wir zur Abfederung ebendieser Energiekrise angesetzt haben, wollten Sie nicht an die Bevölkerung geben. Sie haben sich nicht darum gekümmert, wie Energie bezahlbar bleibt. Aber wir sind ehrlich. – Wir sind ehrlich! Aber dazu gehört eben auch, dass man auf die erneuerbaren Energien umsteigt, um es langfristig bezahlbar zu machen. Denn auch das ist Wissenschaft: die Feststellung, dass die erneuerbaren Energien die günstigste Form der Energiegewinnung sind. Genau darum geht es. Wir haben das Gesetz im parlamentarischen Verfahren an entscheidenden Stellen geändert und sehen nun fokussiert eine erweiterte Nutzungsoption der breiten Palette an Erneuerbare-Energien-Technologien vor. Wir haben zudem den Mieterschutz gestärkt. Wir haben natürlich auch für eine Verzahnung mit der kommunalen Wärmeplanung gesorgt. Herr Luczak, Sie brauchen nur einmal das Gesetz zu lesen; Herr Spahn hat es gerade noch mal gesagt. Herr Luczak, es ist schon bemerkenswert: Es wird bemängelt, dass angeblich nicht genug Zeit zur Verfügung gewesen sei. Ich habe schon im Juli, noch vor der Sommerpause, uns alle lang und breit darüber reden gehört, was in § 70 GEG steht. Sie haben es weder bis zur Ausschusssitzung Anfang Juli noch bis jetzt in den dazwischenliegenden Wochen geschafft, sich mal diesen § 70 GEG anzuschauen. In § 70 Absatz 8 stehen die Geltungszeiten genau geschrieben. Der Geltungsbereich dieses Gesetzes, das zum 1. Januar 2024 in Kraft tritt, wird natürlich verknüpft mit der kommunalen Wärmeplanung. Sie leugnen es einfach; Sie tun einfach so, als ob das so nicht wäre. Sie haben das Gesetz nicht gelesen und wollen jetzt den Leuten weismachen, dass diese Regelung nicht existiert. Das ist wirklich schäbig. Nein, ich bleibe bei der Linie, die gerade eben auch schon verfolgt wurde: dass man Klimaleugnern in dieser Debatte nicht noch zusätzliche Redezeit geben muss. Ich möchte zurückkommen auf die verfahrenstechnischen Fragen. Ich finde es bemerkenswert, dass von Ihnen hier eigentlich großes Theater nur um einen Punkt gemacht wird. Es wird nämlich nur das Verfahren in den Mittelpunkt gestellt, obwohl Sie genau wissen, dass die Verfahrensschritte alle eingehalten wurden. Wir haben zwei Anhörungen gehabt. Trotzdem unterstellen Sie, es hätte keine Anhörung gegeben. Sie suggerieren der Öffentlichkeit, dass der Änderungsantrag, den wir am 30. Juni vorgelegt haben, angeblich ein neues Gesetz gewesen wäre. Das ist eine Verhetzung, die hier vorgenommen wird. – Nein, das suggerieren Sie. – Deswegen möchte ich hier noch mal klipp und klar sagen, dass der Gesetzentwurf das Ergebnis eines parlamentarischen Prozesses gewesen ist. Wir haben am 30. Juni einen Änderungsantrag vorgelegt. Dann gab es eine weitere Anhörung auf Ihren Wunsch hin; ja, wir hatten insgesamt zwei Anhörungen. Es gibt keine Anhaltspunkte, dass wir dieses Verfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt haben. In diesem Sinne: Vielen Dank!