Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich zu Wort gemeldet, weil ich nach der Rede des Kollegen Alexander Dobrindt den Eindruck hatte, dass die Gedanken noch nicht ganz zu Ende geführt sind, auch nicht bei der Union. Ich könnte den „Economist“ zitieren, der die Technologieoffenheit des deutschen Gebäudeenergiegesetzes lobt. Ich könnte den Präsidenten von Haus & Grund zitieren, der sagt, welch fairer und richtiger Ausgleich zwischen Mietern und Vermietern hier getroffen worden ist. Aber, ich glaube, wir müssen in dieser Stunde der Auseinandersetzung zwischen Regierungsfraktionen und Opposition auch über den Parlamentarismus reden. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der Union, Herr Dobrindt, hatten acht Wochen Zeit, Änderungsanträge zu erarbeiten. Herr Heilmann hat das in seiner Antwort gerade sehr richtig gesagt; Kollege Miersch hat ihn ja zitiert. Er hat gesagt: Es könnte sein, dass, wenn wir im Plenum Änderungsanträge stellen, die Regierungsfraktionen nicht zustimmen. – Ja, das kann passieren. In den letzten vier Jahren mit der FDP-Fraktion in der Opposition hat die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD auch nicht allen Änderungsanträgen der FDP-Fraktion zugestimmt. Aber als Opposition muss man trotzdem arbeiten! Man kann sich doch nicht zurücklehnen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das ist doch kein Konzept! Was ist das für eine Opposition geworden, Herr Dobrindt? Die Empfehlung der CDU/CSU lautet: Keine Änderung des Gebäudeenergiegesetzes in Deutschland. Die Empfehlung der CDU/CSU lautet, die Menschen mit einem alten, überholten Gesetz von vor vielen Jahren alleine zu lassen. Die Empfehlung der Union lautet beispielsweise, sich gegen Technologieoffenheit zu entscheiden. Ich weiß, dass es umstritten ist; ich will nur ein Beispiel nennen. Ich habe gute Erfahrungen damit gemacht. Gerne, Herr Heilmann. Vielen Dank, Herr Kollege Heilmann. Das gibt mir die Gelegenheit, der Öffentlichkeit noch mal deutlich zu machen, dass sich der Fachausschuss in zwei Anhörungen damit beschäftigt hat. Davon abgesehen sind Sie der Einzige in der CDU/CSU-Fraktion, der sich inhaltlich mit dem Gebäudeenergiegesetz beschäftigt hat. Das erkenne ich an. Ich habe die Fragen gelesen, und ich habe mich eines selbst gefragt: Welches marktwirtschaftliche Verständnis hat eigentlich die Union? Die Herangehensweise bei den Fragen ist ja wie folgt: Herr Bundesminister, sagen Sie uns ganz genau, in welchem Jahr in welchem Sektor, Teilsektor der Gebäudeenergie wie viel CO wie eingespart wird. – Die Antwort darauf erreicht man über einen einzigen Weg: indem man sich für Planwirtschaft entscheidet. Diese Koalition hat sich aber für Technologieoffenheit entschieden. Die Ziele des Gebäudesektors sind ganz klar; die sind nämlich gedeckelt. Wir werden sie nur durch Technologieoffenheit erreichen und nicht, indem klar ist, ob Frau Müller in der A-Straße in Zukunft so und so viel CO einspart und Herr Meyer in der B-Straße eine andere Menge. Die Herangehensweise ändert sich fundamental. Wir ändern das Klimaschutzgesetz. Denn eins ist doch klar: Dieses Land hat mit planwirtschaftlichen Ansätzen in den letzten 15 Jahren seine Erfahrungen gemacht. An keiner einzigen Stelle haben wir sinnvoll die Klimaschutzziele erreicht. Diese Koalition will die Klimaschutzziele erreichen und das mit Marktwirtschaft in Verbindung bringen, Herr Heilmann. Das ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und das gibt mir, Herr Heilmann, die Gelegenheit, die Empfehlung, die Sie dem Deutschen Bundestag heute geben, noch einmal auszuführen. Die Empfehlung lautet ja, das Gebäudeenergiegesetz der Großen Koalition nicht zu ändern, es beim alten Stand zu lassen; Herr Dobrindt hat das deutlich gesagt. Ich glaube, Sie in persona haben eine etwas andere Position; aber Herr Dobrindt hat für die Unionsfraktion gesprochen. Ich will nur sagen, was das bedeutet – Kollege Miersch hat das bereits angedeutet –: Das heißt, dass wir die Menschen einfach untechnologisch und untechnologieoffen in den alten Technologien festzementieren, und das ist schlicht unsinnig. Wir dürfen die Menschen mit steigenden CO-Kosten nicht alleine lassen. Nur ein einziges Beispiel – das wollte ich vorhin ausführen –: In Bayern heizen über 30 Prozent der Menschen heute mit Ölheizungen. Ihre Mehrheit hat seinerzeit beschlossen, diese Heizungsform komplett zu verbieten. Ich weiß nicht, wie in 15 Jahren die einzelnen Technologien in Deutschland aussehen. Aber ich weiß eines: Der Deutsche Bundestag sollte sich nicht die Kompetenz anmaßen, ganz genau zu wissen, in welchen Keller welche Heizung gehört. Das wissen die Menschen besser. Das ist der Unterschied zwischen Ihnen und uns. Das ist der Unterschied! – Jetzt regen Sie sich nicht so auf! Wenn man das zusammenfasst – die gleiche Debatte haben wir doch geführt, als Markus Söder seinerzeit das Verbrenner-Aus gefordert hat usw. usf.; wir haben das von Ihnen alles gehört –: Sie sind nicht in der Lage, hier Änderungsanträge zu stellen. Ihre Regierungszeit und das, was Sie in der Vergangenheit angestellt haben, spricht Bände: Klimaschutzziele gerissen, und technologieoffen waren Sie an der Stelle auch nicht. Diese Koalition geht nach den Änderungsanträgen aus den Regierungsfraktionen einen anderen Weg bei der Gebäudeenergieversorgung in Deutschland. Wir wollen Klimaschutz erreichen, wir wollen das marktwirtschaftlich machen, wir wollen das technologieoffen machen. Kurzum: Die Heizung muss zum Haus passen und nicht umgekehrt. So sollte sich der Deutsche Bundestag entscheiden. Ich danke Ihnen.