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Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach mehreren Jahren der expansiven Fiskalpolitik vollzieht der vorliegende Haushalt nun die Rückkehr zur Schuldenbremse, und das bei einer nicht zufriedenstellenden wirtschaftlichen Entwicklung, bei Inflation und sicherheitspolitischen Herausforderungen. Mit Beschlussfassung des Haushalts tragen wir insofern eine große Verantwortung, da wir noch genauer zwischen den Ausgaben abwägen und sie auf Dringlichkeit und Notwendigkeit überprüfen und priorisieren müssen. Das ist notwendig, wenn die Schuldenbremse nicht zu einer Investitionsbremse geraten soll.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Für den Bereich der Ernährung und Landwirtschaft und mit dem Einzelplan 10 sind rund 6,8 Milliarden Euro veranschlagt. Das sind 420 Millionen Euro weniger als im Jahr 2023. Dies ist nicht die erste Reduktion des Einzelplans. Ein großer Teil der Haushaltsansätze ist fest gebunden, beispielsweise in der Agrarsozialpolitik, und kann demzufolge auch nicht gekürzt werden. So wird nun unter anderem bei der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, der GAK, gekürzt, weil hier keine unbedingte rechtsverbindliche Verpflichtung besteht. Bereits im letzten Jahr wurden 191 Millionen Euro gespart, und in diesem Jahr stehen 293 Millionen Euro an.
Um es deutlich zu sagen: Die GAK ist unser wichtigstes nationales Förderinstrument im Bereich der Landwirtschaft mit einer großen Bandbreite an Maßnahmen. Momentan erreichen uns daher vermehrt Kritiken zu den geplanten Einschränkungen vonseiten der Fachverbände und der Bundesländer. Diese beziehen sich vor allem auf Kürzungen im Bereich der ländlichen Entwicklung, da dieser Sonderrahmenplan nun ganz entfallen soll. Dies ginge, so die Verbände und die Länder, einseitig zulasten der ländlichen Entwicklung und der gleichwertigen Lebensverhältnisse in allen Regionen Deutschlands. Außerdem dient die GAK einigen Bundesländern auch zur Kofinanzierung für weitere europäische Mittel und Programme. Ein Wegfall würde also weitaus größere Finanzlücken verursachen, als wir sie in unserem Haushalt sehen können. Weitere Kritikpunkte beziehen sich darüber hinaus auf die Bereiche „Ökolandbau“, „Biodiversität“, „Insektenschutz“, „Wasser- und Forstwirtschaft“ und auf eine Mittelverwendung, die nun zwar flexibler gestaltet wurde, jedoch keinen Ausgleich für diese Einsparungen darstellt.
All diese Kritiken und Bedenken sind in meinen Augen nachvollziehbar und verständlich. Übrigens: Allein die Aufstellung dieses Haushalts und die Diskussionen über die Ansätze haben auf Länderebene bereits leider zur Einstellung einzelner Programme geführt.
Meine Damen und Herren, ehrlicherweise muss aber auch gesagt werden, dass die GAK-Mittel im Betrachtungszeitraum von 2017 bis heute nie vollständig abgeflossen sind. Das BMEL hätte schon in der letzten Legislaturperiode die Ursachen hierfür analysieren können und, ich sage, müssen. Liegt das an bürokratischen Hürden? Entsprechen die Förderzuschnitte nicht den realen Gegebenheiten? Sind die Mittelzuweisungen für die verschiedenen Sonderrahmenpläne an die Bedürfnisse der Länder richtig angepasst? Haben Stadtstaaten andere Bedürfnisse als Flächenstaaten? Und so weiter, und so weiter. Aber spätestens jetzt ist es an der Zeit, diese Fragen endlich zu beantworten und die GAK auf Wirksamkeit und Transparenz hin zu überprüfen.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)
Da die GAK-Mittel aus 60 Prozent Bundes- und 40 Prozent Landesmitteln bestehen, wäre es sinnvoll, zu einer enger abgestimmten Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern zu kommen. Erst gestern hat Bundeskanzler Olaf Scholz den Deutschlandpakt ausgerufen. Vielleicht ließe sich eine Kultur des transparenten Austausches etablieren und möglicherweise ein Teil der Kürzungen so kompensieren. Vielleicht entstünde aber auch genügend Vertrauen, um die gravierenden Kürzungen im Bereich der ländlichen Entwicklung noch einmal prüfend zu betrachten.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)