Frau Präsidentin, vielen Dank. – Frau Bundesinnenministerin, wir haben Sie inzwischen dreimal gebeten, zu den gravierenden Vorwürfen, die im Raum stehen, für Aufklärung zu sorgen und uns Rede und Antwort zu stehen. Diese Möglichkeit haben Sie dreimal ausgeschlagen. Sie haben heute dazu im Parlament selber Stellung genommen, dann aber die Möglichkeit verweigert, dazu eine Frage zu beantworten. Frau Ministerin, es ist nicht nur in hohem Maße unsouverän, es ist eine grobe Missachtung des Parlaments, wie Sie hier an dieser Stelle auftreten. Es ist alleine an Ihnen, die Dinge aus dem Raum zu räumen. Sie hätten Dienstag in den Ausschuss kommen können, und alles wäre klar gewesen. Wenn Vorwürfe im Raum stehen bleiben, dann ist das alleine die Folge Ihres Handelns und Ihrer Verweigerung; das will ich ganz klar sagen. Und ich will auch festhalten: Das, was dort von Ihrer Seite mit Herrn Schönbohm passiert ist, ist nicht nur politisch, sondern auch persönlich in hohem Maße unanständig. Selbstverständlich. – Einen Mitarbeiter von seinen Aufgaben zu entbinden, ihm zu verweigern, sich öffentlich zu äußern, und die Einleitung eines Disziplinarverfahrens zu verweigern, ist in hohem Maße unanständig. Aus unserer Sicht haben Sie Ihre Fürsorgepflicht als Dienstherrin verletzt. Und letzter Punkt an der Stelle – weil Sie das heute auch gesagt haben –: Es steht nicht der Verdacht im Raum, dass nachrichtendienstliche Maßnahmen eingeleitet worden sind, sondern Sie haben, nachdem ein Ihnen sehr nahestehender Mitarbeiter – – Ich komme zum Ende. Nachdem ein Ihnen sehr nahe stehender Mitarbeiter gesagt hatte, dass es keine Belege gibt, haben Sie erneut eine Erkenntnisanfrage an den Verfassungsschutz einleiten wollen. Aus unserer Sicht ist das eine Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes, die beispiellos ist in Deutschland. Vielen Dank.