Ich grüße die Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Staat hat bekanntlich zwei Mittel, um Politik zu machen: Geld und Gesetze. Das Versagen der Regierung beim Thema Geld haben die Redner meiner Fraktion in den letzten drei Tagen aufgezeigt. Die Debatte zum Justizhaushalt und damit zur Rechtspolitik ermöglicht nun einen Blick auf den traurigen Zustand beim Instrument Gesetzgebung. Der Justizminister hat ja bei Amtsantritt den Verbraucherschutz bekanntlich gegen die Zuständigkeit für bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau eingetauscht. Damit muss er sich nun auch die Gesetzgebungsqualität dieser gesamten Regierung zurechnen lassen, und zur Ampelhalbzeit sieht die Bilanz zappenduster aus. Wir haben Gesetzgebungsverfahren schon zu Beginn der Wahlperiode erlebt, bei denen für die Verbändeanhörung beachtliche neun Stunden angesetzt wurden, und zwar neun Stunden von 1 Uhr nachts bis 10 Uhr vormittags. Das ist Ausdruck von beispielloser Ignoranz gegenüber dem Sachverstand von Praktikern, und es zeugt von der puren Arroganz der Macht. Aktuelles Beispiel dafür ist das Heizungsgesetz. Auch hier empfinden Sie Sachverstand und Sachdebatten offenbar als störend. Sie wollten ein Gesetz, mit dem Sie den Bürgerinnen und Bürgern Kosten in Billionenhöhe zumuten, in einem skandalösen Hauruckverfahren vor der Sommerpause durch den Bundestag bringen. Diesem Haus und allen Sachverständigen der Anhörung wurde quasi über Nacht ein komplett umgekrempeltes Gesetz vorgelegt, das dann sogleich verabschiedet werden sollte. Und nur das Bundesverfassungsgericht konnte Sie stoppen. Aber anstatt die gewonnene Zeit in der Sommerpause zur grundlegenden Überarbeitung zu nutzen, halten Sie stumpf an diesem Gesetz fest und wollen es in dieser Haushaltswoche beschließen. Meine Damen und Herren, das ist Habecks Werk und Buschmanns Beitrag. Noch mal: Der Justizminister wollte ja die Verantwortung für Fragen der Gesetzgebungsqualität in dieser Regierung. Leider sehen wir bei ihm zudem null Lerneffekt. Für das zentrale Sicherheitsgesetz um den Bundesnachrichtendienst hat die Regierung jetzt eine Stellungnahmefrist von – Achtung! – 24 Stunden eingeräumt. Ihre ganze Gesetzgebungsarbeit ist eine Mischung aus Murks und Flickschusterei. Das gilt etwa für das Cannabis-Freigabe-Gesetz, an dem sich Gesundheits- und Justizminister gemeinsam versuchen. Fachleute von Ärzteschaft über Psychotherapeuten bis hin zu Staatsanwälten und Polizisten warnen dringend vor dieser Drogenfreigabe, die Drogenmissbrauch verharmlost und gerade junge Menschen gefährdet. Mit Ihrem Gesetz wird nichts besser, aber vieles schlechter! Es dürfte einmalig sein, dass eine Regierung ein Gesetz einbringt und sich gezwungen sieht, zugleich eine aufwendige Aufklärungskampagne zu seinen Risiken zu starten. Sie warnen vor Ihrem eigenen Gesetz. Warum verzichten Sie nicht einfach darauf? Ein weiteres Beispiel Ihrer miserablen Gesetzgebung ist das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz. Sie wollen die Frage der Geschlechtszuordnung in die vollkommene, subjektive Beliebigkeit stellen. Das spricht der Bedeutung des Geschlechts in unserer Rechtsordnung Hohn und schafft eine Fülle zum Teil bizarrer Probleme. Diese radikale Beliebigkeit fordert auch weder unsere Verfassung noch das Bundesverfassungsgericht. Unentschuldbar ist, dass Sie nicht einmal zum Schutz von Kindern und Jugendlichen irgendwelche Vorkehrungen treffen. Und dass in Ihrem Gesetz Eltern und Kinder im Zweifel nicht zusammen, sondern gegeneinander entscheiden sollen, spricht Bände über Ihr Familienbild. Deshalb ist es kein Wunder, dass Sie Ihrem eigenen Entwurf selbst nicht so recht trauen. Deshalb sehen Sie eine Fülle von Ausnahmen vor, vom Sport bis zum Verteidigungsfall. Die Probleme, die Sie im Gesetz selber schaffen, wälzen Sie einfach auf die Wirtschaft und auf Privatpersonen ab. Das Ergebnis aber wird sein, dass Schutzräume vor allem für Frauen verloren gehen. Statt Rechtssicherheit schafft die Ampel maximale Verunsicherung. Meine Damen und Herren, man könnte die Mängelliste noch beliebig fortsetzen, etwa mit dem Hinweis auf das Hinweisgeberschutzgesetz, das Sie verfassungswidrig und willkürlich aufspalten wollten. Aber halten wir fest: Die neuen Zuständigkeiten des Justizministeriums für den Normenkontrollrat und für gute Gesetzgebung gehen bislang gehörig nach hinten los. Dabei wäre es die Aufgabe des Justizministers, dafür zu sorgen, dass die Bundesregierung die guten Vorschläge etwa des Normenkontrollrats einfach mal umsetzt. Dazu gehört der Verzicht auf Überregulierung und Überbürokratisierung. Das Kieler Institut für Weltwirtschaft stellt ganz aktuell fest – ich zitiere –: „Die Politik verheddert sich in immer neuen Vorschriften und Eingriffen in die Wirtschaft, die sie dann mit neuen Vorschriften und Eingriffen korrigieren muss …“ In einer sich rapide verschlechternden Wirtschaftslage ist die Rechtspolitik der Ampel Teil des Problems. Als Unionsfraktion sind wir Teil der Lösung. Mit unserem Antrag „Wirtschaftsstandort Deutschland stärken“ haben wir Ihnen zuletzt im April eine Blaupause zum Bürokratieabbau vorgelegt. Unsere Bürokratieabbaugesetze haben bis heute zu einer Einsparung von Bürokratie in zweistelliger Milliardenhöhe geführt, Jahr für Jahr. Sie kommen nach 20 Monaten Ampel mit wohlfeilen Ankündigungen. Die Menschen in Deutschland wollen endlich Taten sehen. Die Ampel will die Rechtspolitik auch zu einem Umbau unserer Gesellschaft nutzen; das nehmen wir zur Kenntnis. Sie definieren Freiheit um und verfolgen ein Familienbild, das weit weg ist von der ganz großen Mehrheit der Menschen. Die zentralen Probleme gehen Sie nicht an, und Ihre Gesetze lehnt die Mehrheit der Bürger ab. Zu den vernachlässigten Themen gehört insbesondere die Sicherheit der Menschen. Die rangiert bei Ihnen weit hinter Täter- und Datenschutz. Sie schwächen bei den §§ 219a und 218 Strafgesetzbuch nicht nur den Schutz der ungeborenen Kinder, sondern Sie lassen auch die geborenen Kinder im Stich, die Opfer von Straftaten werden. Wenn in Tausenden von Kindesmissbrauchsfällen die Ermittlungen scheitern, weil die Computeradressen als einziger Ermittlungsansatz fehlen, dann besteht doch wohl dringender Handlungsbedarf. Und Sie könnten auch handeln. Das oberste EU-Gericht hat vor fast einem Jahr die IP-Adressen-Speicherung für schwere Straftaten wie Kindesmissbrauch und Kinderpornografie ausdrücklich zugelassen. Wir haben als Union sofort nach diesem Urteil einen Antrag für besseren Kinderschutz durch IP-Adressen-Speicherung gestellt. Sie haben bis heute sogar die Expertenanhörung dazu blockiert. Ein einmaliger Vorgang! Sie lassen es zu, dass der Schutz unserer Kinder und die Bestrafung ihrer Peiniger in Deutschland vom Prinzip Zufall abhängig ist. Wir werden es Ihnen nicht durchgehen lassen, dass Sie Ihren unseligen Koalitionsstreit auch bei dem Thema weiter auf dem Rücken der Schwächsten austragen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Abschluss und gewissermaßen auch als Auftrag ein paar Feststellungen und Bitten: Stoppen Sie endlich Ihre Pläne zum Umbau unserer Gesellschaft! Stärken Sie stattdessen unsere Justiz, wie es inzwischen übrigens auch die Europäische Kommission von Deutschland anmahnt! Und tun Sie endlich etwas zum Schutz vor allem unserer Kinder! Dann können Sie Ihr ja wohl jetzt schon gescheitertes Ampelprojekt an dieser Stelle vielleicht noch mit Anstand zu Ende bringen. Vielen herzlichen Dank.