Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich finde, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die der geschätzte Kollege Heilmann erwirkt hat, sollte uns alle in der Tat innehalten lassen und muss dazu führen, dass wir interfraktionell darüber reden, wie viel Zeit wir hier im Bundestag zwischen den einzelnen Prozessschritten – erste Beratung im Plenum, Herstellung der Ausschussfassung, zweite und dritte Beratung im Plenum – künftig schaffen wollen. Ich finde, so viel Ehrlichkeit gehört hier in die Debatte. Gerade weil das Verfassungsgericht aber ja besonders betont hat, dass zwischen diesen Schritten für alle Kolleginnen und Kollegen genug Zeit sein muss, auch komplexe Gesetzgebungsvorhaben zu verstehen und zu erfassen, ist es in der Tat ja so, dass man ganz klar sagen muss, dass seit Vorliegen der Ausschussfassung nun neun Wochen vergangen sind, in denen wir uns alle hoffentlich mit diesem Gesetz beschäftigt haben, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union. Auf Basis dieser Beschäftigung können wir entscheiden. Wir werden für das Gesetz stimmen. Man kann gegen das Gesetz stimmen. Man kann auch Änderungsanträge zu dem Gesetz einbringen – auch in der zweiten Beratung hier im Plenum. Und das sagt übrigens nicht nur § 82 der Geschäftsordnung ganz klar, sondern, liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie von der Union tun es auch die ganze Zeit. Wir haben es als Opposition auch mal getan. Alleine in der letzten Sitzungswoche haben Sie zum LNG-Gesetz hier im Plenum in der zweiten Beratung einen Änderungsantrag eingebracht. Tun Sie das, und legen Sie uns vor, was Sie am Gesetzentwurf ganz konkret verändern wollen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union! Dafür muss man dann aber auch sagen, was sich ändern soll. Denn neun Wochen Sommerpause sind ja kein Urlaub, sondern sitzungsfreie Zeit, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und was ich an Wortmeldungen im Sommer gehört habe, bezog sich offensichtlich nicht auf den jetzt vorliegenden Beratungsgegenstand. Denn der jetzt vorliegende Beratungsgegenstand – das muss man dann schon zur Kenntnis nehmen, liebe Kolleginnen und Kollegen – hat sich im Rahmen der Beratungen grundlegend verändert; wir haben darüber hier schon gesprochen. Wir haben das Heizgesetz in seiner ersten Fassung vom Kopf auf die Füße gestellt. Wir haben jetzt sichergestellt, dass es keine Eingriffe ins Eigentum gibt, dass alle Bürgerinnen und Bürger ihre bestehenden Heizungen reparieren können, solange sie wollen, dass es, wenn sie neue Heizungen einbauen wollen, echte Technologieoffenheit gibt und dass der Staat jetzt erst seine Hausaufgaben macht, indem die Kommunen eine Wärmeplanung vorlegen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Union, wenn Sie daran noch etwas ändern wollen, dann müssen Sie der Bevölkerung in Deutschland jetzt auch endlich sagen, was. Dafür haben Sie diese Woche Zeit. Wir finden, dass dieses Land in den letzten Jahren eher daran gekrankt hat, dass man schwierige und streitige Fragen nicht irgendwann entschieden hat. Damit muss Schluss sein. Wir müssen Klarheit schaffen, und deshalb beraten wir diese Woche dieses grundlegend veränderte Gesetz. Vielen Dank.