sondern dass vielleicht Ihr Arbeitseinsatz in der Zeit zu gering war. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Frei, nach Ihrer Rede hätte man ja den Eindruck bekommen können, dass das Gebäudeenergiegesetz in einem Eilverfahren hier durch den Deutschen Bundestag gebracht werden sollte. Dabei gehören die Beratungen zum GEG mittlerweile zu den längeren Beratungsverfahren hier im Haus. Denn von der ersten Lesung am 15. Juni an bis zur beabsichtigten zweiten und dritten Lesung am kommenden Freitag werden insgesamt 85 Tage vergangen sein. In dieser Zeit gab es zwei Anhörungen. Am 5. Juli wurde das Gebäudeenergiegesetz in den Ausschüssen abschließend beraten; das wird dann am Freitag 65 Tage her sein. Das heißt, Stand heute, am Dienstag, liegt das GEG in der Ausschussfassung seit sage und schreibe 61 Tagen vor. Mit Verlaub, lieber Herr Frei, das ist eine ganze Menge Zeit, sich inhaltlich wirklich intensiv mit dem Gesetzentwurf zu befassen, sich dazu eine fundierte Meinung zu bilden und auch hier im Parlament darüber zu entscheiden. Vielleicht haben Sie das sogar getan; Sie sind vielleicht zu dem Schluss gekommen, dass Ihnen das Gesetz inhaltlich nicht gefällt. Das mag so sein. Mir oder uns hat auch vieles nicht gefallen, was die unionsgeführte Koalition in den letzten 16 Jahren vorgelegt hat. Wenn ich Ihnen als erfahrene ehemalige Oppositionspolitikerin mal einen guten Rat geben darf, wie man mit seiner eigenen Unzufriedenheit umgehen kann: indem man inhaltliche Vorschläge macht, wie man es denn gerne hätte. Das macht man nicht in Geschäftsordnungsdebatten, sondern mit Änderungsanträgen zum Gesetzentwurf. Diese hat Herr Heilmann ja sogar angekündigt. Er hat in einem „taz“-Interview vom 19. Juli auf die Frage, ob er denn glaube, dass es am GEG noch Änderungen geben werde, geantwortet – ich zitiere –: Also, nach meinen Informationen ist bis zum heutigen Tag kein Änderungsantrag zur zweiten Lesung zum Gebäudeenergiegesetz eingegangen. Nicht dass wir meinen, dass Änderungen an diesem Gesetzentwurf nötig wären; wir sind sehr zufrieden mit dem Gesetzentwurf. Aber Sie sehen das ganz offensichtlich anders und haben zwei volle Monate verstreichen lassen, um Ihre Änderungswünsche vorzulegen. Was hält Sie denn bitte davon ab? Sie haben jetzt immer noch vier Tage Zeit, Änderungsanträge einzubringen. Legen Sie sich noch mal richtig ins Zeug, meine Damen und Herren! Vielleicht kommen Sie auf diesem Weg zu einem Perspektivwechsel und erkennen, dass nicht die Beratungszeit zu kurz war, Denn eines können Sie von uns als Koalition nicht erwarten: dass wir Ihre Änderungswünsche auch noch einarbeiten. Da müssten Sie schon selber tätig werden. Ich finde, wir werden ein sehr gutes Gesetz auf den Weg bringen. Nun ist die Zeit reif für eine parlamentarische Entscheidung. Wir sind auch in der Lage, diese Entscheidung fundiert zu treffen. Deshalb beantragen wir die Aufsetzung zur zweiten und dritten Beratung am Freitag im Anschluss an die Haushaltsberatungen. Herzlichen Dank.