Verehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Das ist ein sehr seriöses Gesetzgebungsverfahren“; das waren die Worte des Bundeskanzlers Olaf Scholz Anfang Juli, als er versucht hat, unliebsame Kritik an diesem Heizungsgesetz abzuwehren. Keine drei Tage später gibt es eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, die viele Zeitungen einfach nur als „Klatsche“ für den Bundeskanzler und die Koalition bezeichnet haben – völlig zu Recht. Liebe Frau Mast, Sie sprechen hier von „Planungssicherheit“, von „Respekt“. Ich frage mich, wo dieser Respekt Ihrerseits bleibt. Lesen Sie doch mal die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts! Lesen Sie sie doch mal! Da steht drin: Der Deutsche Bundestag hat das Recht, über diese Frage abzustimmen, und er hat „auch das Recht zu beraten“ – zu beraten! Und was ist in der Zwischenzeit passiert? Was ist seit dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts passiert? Gar nichts ist passiert! Es gab keine Expertenanhörung. Es gab keine Ausschusssitzung. Es gab nichts, was Sie unternommen haben, um dieses Gesetz tatsächlich zu beraten. Ganz im Gegenteil: Sie legen uns das exakt gleiche Gesetz am Ende dieser Woche noch mal vor und verfahren weiter nach dem Motto: Friss, Vogel, oder stirb! – Das ist nicht angemessen; das entspricht nicht dem, was das Bundesverfassungsgericht gesagt hat. Deswegen lehnen wir es ab, dass dieses Gesetz am Freitag zur zweiten und dritten Lesung aufgesetzt wird. Es ist ja auch nicht ausberaten. Sie sagen, mit diesem Gesetz wollen Sie CO einsparen. Wir haben Sie gefragt: Wie viel CO sparen Sie eigentlich mit diesem Gesetz ein? Ihre Antwort: Wir wissen es nicht. Sie wissen es nicht. Sie wollen ein Gesetz verabschieden, das den Steuerzahler und den Staat Unsummen Geld kostet, und Sie wissen gar nicht, welche Wirkung Sie damit erzielen. Sie sind im Blindflug unterwegs. Wenn man die Fragen stellt: „Warum tun Sie es dann? Warum peitschen Sie dieses Gesetz in einer Haushaltswoche, die eigentlich frei bleiben soll von anderweitigen Gesetzesvorhaben, durch das Parlament? Warum tun Sie es?“, zeigt sich: Sie haben Angst vor der Beratung. Sie haben Angst vor Ihrer Zerstrittenheit. Sie haben Angst vor den Fliehkräften in der Koalition. Diese Mischung aus führungsschwachem Bundeskanzler und Zerstrittenheit in der Ampel schadet dem Parlamentarismus. Ich will an der Stelle gerne einen früheren Präsidenten des Parlaments zitieren: Norbert Lammert. Er hat gesagt – Zitat –: Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist ein einmaliger Vorgang, dass das Bundesverfassungsgericht in die Verfahrenshoheit und Autonomie des Verfassungsorgans Bundestag eingreifen musste, um die Rechte des einzelnen Abgeordneten gegen die Parlamentsmehrheit zu schützen. Das ist Arroganz; das ist Respektlosigkeit gegenüber dem Bundestag, gegenüber dem Bundesverfassungsgericht und am allerschlimmsten gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern dieses Landes, die einen Anspruch darauf haben, dass wir hier ordentliche Gesetzgebung machen. Deshalb lehnen wir die Aufsetzung dieses Gesetzes am Freitag ab.