Vielen Dank, Frau Präsidentin. – § 45 Absatz 1 der Geschäftsordnung sieht vor, dass der Bundestag beschlussfähig ist, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Der Bundestag hat zurzeit 736 Mitglieder, mehr als die Hälfte wären 369 Mitglieder.
um die Beschlussfähigkeit des Deutschen Bundestags herzustellen. Deshalb bezweifle ich nach § 45 Absatz 2 der Geschäftsordnung für die Fraktion der Alternative für Deutschland die Beschlussfähigkeit des Bundestages. Ich weiß, dass sich das Präsidium dazu gleich verständigen wird. Ich behalte mir für den Fall, dass das Präsidium sich einig sein sollte, dass die Beschlussfähigkeit gegeben ist, vor, eine namentliche Abstimmung zu beantragen.