Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte gleich mal damit anfangen, was gerade mit Ihrem Redebeitrag, Frau Dr. Sinemus, noch von Bundesratsseite zu uns gedrungen ist. Zu Ihrem Vorschlag, den Dialog anzufangen: Klar, Dialog ist immer gut. Aber man muss auch wissen: Wenn man einen Dialogprozess startet, dann heißt das in einem laufenden Gesetzgebungsverfahren, dass man erst mal nicht weiterkommt. Und wir wollen gerne schon jetzt mit einem Gesetz einen Rahmen schaffen, der Verlässlichkeit bietet und der tatsächlich auch Vorgaben macht. Das schließt nicht aus, Dialoge zu führen, aber man sollte es auch nicht als Ausschließlichkeit ansehen. Zu den Anreizen. Natürlich sind Anreize immer gut. Anreize werden auch schon gegeben. Wir haben durch verschiedenste Regelungen auch schon Preisanreize gesetzt. Aber wenn Sie jetzt auch die Verbindung mit dem Industriestrompreis vorschlagen – Sie wissen, dass der Industriestrompreis in der Diskussion ist; Sie wissen auch, dass das wahrscheinlich nur bestimmte Unternehmen treffen wird, weil das sonst überhaupt nicht finanzierbar wäre –: Auch da höre ich heraus, dass man eigentlich eher auf ein Ausweichen als auf eine wirksame Maßnahme hinauskäme, wenn man das verknüpfen würde. Insofern auch hier: Nein, der Vorzug gilt klar einer gesetzlichen Regelung. Auch auf den Punkt, den Herr Lenz vorhin erwähnte – dass hier weit über die EU-Richtlinie hinausgegangen würde –, möchte ich kurz eingehen. Das ist intensiv diskutiert worden. Sie sehen ja auch, dass wir an dem Gesetzentwurf viele Änderungen vorgenommen haben. Aber ich möchte trotzdem zurückweisen, dass all das, was sich im Gesetzentwurf, aber nicht eins zu eins in der Richtlinie finden lässt, ein Überschreiten der Richtlinie ist. Denn die Richtlinie ist so ausgestaltet, dass es fixe Vorgaben, die umzusetzen sind, aber eben auch variable Ziele gibt, die nicht eins zu eins irgendwo abzulesen sind, sondern die man zusätzlich zu erreichen hat, um insgesamt auch die vonseiten der EU gesetzten Ziele zu erfüllen. Insofern schlägt es dann eben fehl, wenn man einfach nur den Eins-zu-eins-Maßstab nimmt und sagt, alles, was darüber hinausgeht, sei eine Übererfüllung und gehe „deutlich“ – so wie Sie es formuliert haben – über die EU-Richtlinie hinaus. Das ist also insofern nicht richtig und an der Stelle zurückzuweisen. Zurück zur grundsätzlichen Ausgestaltung des Gesetzes. In der Tat – es ist auch schon durch die weiteren Beiträge zu dieser Debatte klar geworden –: Es geht sowohl um Primärenergieeinsparung als auch um Endenergieeinsparung. Im Fokus stehen die Länder und der Bund. Und es ist uns natürlich auch von SPD-Seite, wenn ich das hervorheben darf, ein Anliegen gewesen, dass, auch wenn es die staatlichen Stellen zu adressieren gilt, dann eben auch all die privaten Akteure mithilfe von staatlichen Mitteln mit zu adressieren sind, um da kein Ungleichgewicht zu riskieren. Insofern ist auch hier eine gesetzliche Änderung vorgenommen worden. Eine weitere gesetzliche Änderung ist bei der Frage der Konkretisierung der Definition der Rechenzentren vorgenommen worden. Die EU gibt uns hier keine unmittelbare Auskunft darüber, ob es eine Möglichkeit der Differenzierung zwischen Rechenzentren und Netzknoten gibt. Wir haben diese Differenzierung nun im Gesetzentwurf gewagt. Damit haben wir uns länger befasst, aber wir wollen auf keinen Fall, dass es hier zu Unklarheiten kommt. Wir haben meines Erachtens eine handhabbare Definition gefunden. Zudem haben wir auch eine Veränderung vorgenommen, was die Verpflichtung – in der Tat: Verpflichtung! – von Unternehmen zum Einrichten von Energie- oder Umweltmanagementsystemen angeht. Hier hatte der Gesetzentwurf ja einen Schwellenwert von 15 GWh des jährlichen durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauchs vorgesehen. Den haben wir auf 7,5 GWh reduziert. Ein Energie-und-Umwelt-Managementsystem einzuführen, ist an sich eine recht niedrigschwellige Maßnahme. Es hilft, im Unternehmen Energieverbräuche zu identifizieren, die man einsparen kann. Dieser Benefit des Energieeinsparens ist zugleich eine Hilfe zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit und wächst, je mehr Unternehmen in diesen Kreis aufgenommen werden. Weitere Änderungen, die ich noch kurz erwähnen möchte, sind: Wir haben Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse ausgenommen. Wir haben bei der Zumutbarkeitsregelung eine Definition gefunden. Wir haben bei der Verpflichtung zur Abwärmenutzung eine Konkretisierung gefunden. Ich möchte aber die Redezeit nicht überschreiten. Deswegen kann ich nur einen Teil der Änderungen nennen. Ich möchte diesmal eine Punktlandung hinlegen. In diesem Sinne: Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.