- Bundestagsanalysen
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Wir sehen vorliegend einmal wieder ein Paradebeispiel des Systems Ampelkoalition – rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln –, um aus Tausenden Einzelklagen angeblich einige wenige zu machen. Ungenaues Ziel, falsche Mittel und rein technisch chaotische Umsetzung – so langsam erkennt da wirklich jeder ein Muster. Mit dem Heizungshammer wurden Sie für heute bereits zurückgepfiffen. Lassen Sie bitte auch diesen Streuschuss jetzt bleiben!
Beifall bei der AfD)
Es stimmt zumindest: Im deutschen Recht wird das Mittel von Massenverfahren zu stiefmütterlich gehandhabt. Der Einzelfallgerechtigkeit wird nicht dadurch gedient, dass sich Parteien und Gerichte mit Textbausteinen gegenseitig zuwerfen. Eine vermeintliche Klageindustrie wie in den USA will man dann aber natürlich auch nicht haben. Dass sich frühere Bundesregierungen ebenfalls nicht gerade mit Kreativität rühmen konnten, sei jetzt mal dahingestellt.
Jedenfalls drückte unsere Ampel die Zeit im Nacken. Und irgendwie verwechselte man dann wohl auch noch die Anwendungs- mit der Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie. Für EU-Apologeten freilich peinlich, dass man jetzt fast ein Verletzungsverfahren wegen Trödelei bekommt. Als AfD geben wir Ihnen die Empfehlung: Lieber einmal Brüssel-Fristen entspannt reißen und dafür vielleicht sinnvolle Gesetze für Bürger und Wirtschaft in Deutschland hinbekommen.
Beifall bei der AfD)
Dem Ziel, den Verbrauchern möglichst risikoarm ihre Rechtsdurchsetzung zu ermöglichen, muss in jedem Fall auch die Herbeiführung von Rechtsfrieden hinzugestellt werden. Unternehmen müssen wissen, welche Verpflichtungen sie abschließend treffen. Können Verbraucher bis nach dem Schluss der mündlichen Verhandlung einer Tatsacheninstanz noch auf- oder abspringen, wird die Relevanz von nachfolgenden Individualklagen vollkommen unübersichtlich, ganz zu schweigen von einer einseitigen Erhöhung des sogenannten kollektiven Gesamtbetrags innerhalb der Sammelklage. Dass der Nachweis von nur 50 möglicherweise betroffenen Verbrauchern derart vage gehalten sein muss, scheint vor der vollmundig verkündeten Massenrelevanz dann auch wirklich inkonsequent.
Die Deckelung des Streitwerts – es wurde bereits gesagt, dass man dem Instrument selber gar nicht traut – zeigt auch, dass nur 1 Prozent des Höchstwertes von 30 Millionen Euro nach dem Gerichtskostengesetz für diese Deckelung herangezogen wurde. Man ist hier eigentlich mutlos unterwegs. Sicherlich sollen damit nicht die Unternehmen beim Unterliegen abgesichert werden, sondern garantiert dilettantische Vorstöße von diesen Verbänden.
Verbraucherschutz ist in einer komplexen Konsumwelt wichtig. Auch auf den ersten Blick kleine individuelle Rechtsverletzungen sollen für den Bürger definitiv sinnvoll verfolgt werden können. Der nun vorliegende Regierungsentwurf geht aber zu weit, wenn er eine Zugangsschwelle, wie es sie noch bei der Musterfeststellungsklage gibt, kaum erkennen lässt. Das züchtet genau das heran, was man angeblich so fürchtet: die Klageindustrie. Bei uns in Deutschland ist es seit einer Weile üblich, dass diese ohnehin eine ideologische Schlagseite bekommt. Denn: Welche Verbände werden weiter ausgebaut, gepampert und neu gegründet werden? Das bekannte Gruselkabinett aus Postwachstumsökologie, Verbotsnormwächtern und Deindustrialisierungskreuzrittern. Man darf aber bei Tricksereien und Unlauterkeit im Wettbewerb nicht mit Gängelei und Unzulänglichkeit antworten.
Beifall bei der AfD)
Abschließend: Der Entschließungsantrag der Linken geht, wie zu erwarten, komplett in die Vollen mit Gewinneinziehung auf Verdachtsbasis, Klagen ohne Verbände sogar sowie freier Schadenschätzungsbefugnis der Gerichte. Gruseliger geht also immer. Besser aber: Erst gar nicht in irgendeine Geisterbahn einsteigen. Wir sehen uns im September.
Vielen Dank.
Beifall bei der AfD)
Das Wort hat Dr. Till Steffen für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Beifall beim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD sowie bei Abgeordneten der FDP)