- Bundestagsanalysen
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf die eben gehaltene Rede muss ich mal eingehen. Frau Karliczek, es tut mir ja leid, aber Sie müssen schon bei den Fakten bleiben.
Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Bei der Lösungsmittelbilanz ist es ganz anders. Es ist sogar gewünscht worden, dass man diese Bilanz jährlich macht. Es ist eine gemeinsame Arbeitsgruppe zwischen Bund und Ländern eingerichtet worden, in der wahrscheinlich auch Unionsländer – Sie regieren ja hier und dort auch noch – diese Bilanz gefordert haben, weil das für die Speiseölmühlenbetreiber am Ende des Tages rechtssicherer ist; das muss man einfach mal ganz klar sagen.
Beifall bei Abgeordneten der SPD und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Der von der Bundesregierung vorgelegte Verordnungsentwurf umfasst im Wesentlichen – die Kollegin hat es gesagt – die Umsetzung von Vorgaben der EU zur Minderung von Emissionen. Diese Emissionen treten zum Beispiel in den Ölmühlen bei der Herstellung von Speiseölen auf, wenn sie aus Rapssamen, aus Sonnenblumensamen oder Sojabohnen hergestellt werden. Bei all diesen Prozessen entstehen Schadstoffe, die für den Menschen, aber auch für die Umwelt und das Klima schädlich sind. Mit der vorgelegten Verordnung begrenzen wir deren Ausstoß weiter und folgen damit dem Vorsorgeprinzip zum Schutz der Bevölkerung.
Ich möchte deutlich hervorheben, dass die neuen Grenzwerte für die Speiseölherstellung den Mittelwert der Grenzwertskala abbilden. Ich möchte auch deutlich sagen: Dieser strengere Grenzwert, den wir jetzt nehmen – 0,5 Kilogramm Ölmühlenhexan je Tonne – wird von nicht allen, aber fast allen Ölmühlen eingehalten. Ein Großteil der Ölmühlen hält diesen Wert heute schon ein. Daran sieht man, wie fortschrittlich sie sind und wie viele Investitionen die Betreiber der Anlagen schon getätigt haben.
Beifall bei der SPD sowie der Abg. Tessa Ganserer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Aber das zeigt eben auch – darauf haben wir mit einem Änderungsantrag reagiert –, dass es hier und dort auch Ölmühlen gibt, die diesen Grenzwert noch nicht einhalten können. Das kann unterschiedliche Gründe haben. Das muss noch nicht mal mit unternehmerischen Entscheidungen zusammenhängen. Das kann mit der Sorte und der Qualität der jeweiligen Saat in Zusammenhang stehen. Dem haben wir in einem Änderungsantrag der Ampelfraktionen Rechnung getragen. So verlängern wir für die Ölmühlen den Übergangszeitraum zur Erreichung der neu festgelegten Gesamtemissionswerte um ein weiteres Jahr gegenüber dem Regierungsentwurf. Im Rahmen eines Zweistufenmodells haben so die Betreiber bis spätestens 2031 Zeit, den Wert für die Gesamtemissionen einzuhalten. Von heute an besteht somit noch über sieben Jahre Zeit für die Transformation.
Beifall bei Abgeordneten der SPD)
Warum ist das wichtig? Das Herz einer Ölmühle, sage ich mal, und damit ein entscheidender Faktor, ob die Emissionswerte eingehalten werden können, sind die Extraktoren. Von der Planung bis zur Genehmigung und dem individuellen Einbau in einer Ölmühle dauert es zwischen drei und fünf Jahren. Mit dem erwähnten Zweistufenmodell und der längeren Frist, die wir einräumen, vermeiden wir Anlagenschließungen. Wir geben den Unternehmen die nötige Zeit für Investitionen in neue Innovationen und unterstützen somit aktiv den dringend notwendigen Transformationsprozess hin zu immer geringeren Schadstoffwerten.
Beifall bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Tessa Ganserer [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN])
Das will ich auch noch sagen: Auch für meine Heimatregion, den Rhein-Kreis Neuss, sind das sehr gute Nachrichten; denn die Hansestadt Neuss ist einer der wichtigsten Standorte für die Produktion von Speiseöl in Deutschland. Über den Hafen in Neuss werden große Saatmengen angeliefert und vor Ort in den Ölmühlen direkt verarbeitet. Wie für alle anderen Anlagen im gesamten Land gibt es nun auch für diese klare Perspektiven.
Wir schaffen aber nicht nur Planungssicherheit für die Unternehmen, sondern bleiben auch eng an der Frage der Umsetzbarkeit der neuen Vorgaben dran. Ich begrüße daher ausdrücklich die Ankündigung des Bundesumweltministeriums, Ende nächsten Jahres eine Evaluation zur Umsetzbarkeit des zusätzlichen Grenzwerts für n-Hexan bei Ölmühlen vorzulegen.
Die Emissionen des speziellen Stoffs – die Kollegin hat es eben schon angesprochen – tragen massiv dazu bei, dass Umwelt und Gesundheit geschädigt werden. Seit dem Wirksamwerden der entsprechenden Grenzwerte für n-Hexan im Januar 2019 haben sich viele Anlagenbetreiberinnen und Anlagenbetreiber auf den Weg der notwendigen Umrüstungen gemacht. Dieser Umrüstungszeitraum endet im Jahr 2025. Mit diesem Bericht können wir ganz genau schauen: Funktioniert das? Halten die Ölmühlen die Grenzwerte ein? Funktionieren die Genehmigungen? Dann können wir gegebenenfalls noch mal nachsteuern, wenn dem nicht so ist.
Meine Damen und Herren, ich möchte mich abschließend besonders beim Bundesumweltministerium, aber auch bei den Kolleginnen und Kollegen der Ampel bedanken. Ich glaube, wir bringen heute einen sehr guten Verordnungsentwurf auf den Weg, der einerseits Gesundheit und Umwelt schützt und andererseits der notwendigen Transformation der Unternehmen nicht im Wege steht, sondern die Unternehmen dabei unterstützt.
Herzlichen Dank und einen schönen Abend.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
Nächster Redner ist Dr. Rainer Kraft für die AfD-Fraktion.
Beifall bei der AfD)