- Bundestagsanalysen
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zusätzlich zur Umsetzung von EU-Rechtsprechung beraten wir heute mit diesem Gesetz einen bunten Strauß an verschiedenen Themen. Lassen Sie mich deshalb gleich zu Beginn festhalten, dass das weitere Verfahren gut daran tut, wenn nicht von allem ein bisschen beschlossen wird, sondern zu jedem Punkt das Richtige.
Beifall bei der CDU/CSU)
Zunächst zum eigentlichen Kern des Gesetzes, nämlich der Rolle der Bundesnetzagentur. Die Europäische Kommission wirft der Bundesrepublik vor, gegen die Energiebinnenmarktrichtlinien zu verstoßen, weil im deutschen Recht bisher die zentralen Parameter der Energieregulierung, zum Beispiel die Bedingungen für den Netzzugang oder die Berechnungsmethoden für die Netzentgelte, nicht von der Bundesnetzagentur, sondern durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats festgelegt werden. Darüber, ob die EU damit richtigliegt, kann man geteilter Meinung sein.
Die Ampel – und das ist positiv hervorzuheben – hat im vorliegenden Gesetzentwurf aus unserer Sicht einen durchaus richtigen, pragmatischen Weg gewählt, um diesen Konflikt zwischen europäischem und nationalem Recht aufzulösen. Allerdings nutzen Sie die Spielräume, die der Europäische Gerichtshof durchaus belässt, nicht aus. Der Gerichtshof stellt ausdrücklich klar, dass das Unionsrecht dem Parlament nicht jede Einflussmöglichkeit entzieht, sondern dass das Parlament und die Regierung auch künftig das Führungspersonal ernennen dürfen, dass die Bundesnetzagentur durch ihren Beirat parlamentarisch kontrolliert werden kann und dass effektiver Rechtsschutz gegen Regulierungsentscheidungen durchaus möglich ist. Deshalb bitte ich Sie, dass Sie bei diesen Punkten noch einmal nacharbeiten und Kontrollmechanismen etablieren,
Das gibt es doch alles! Sollen wir noch einen Beirat einführen?)
die ein ausgeglichenes Machtverhältnis zwischen der Verwaltung auf der einen und den Verfassungsinstitutionen auf der anderen Seite herstellen.
Beifall bei der CDU/CSU)
Zum Wasserstoffnetz. Dazu wurde schon manches gesagt. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei allem, was dem zügigen Ausbau und Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft dient, gern auch direkt in diesem Gesetz. Aber Sie lösen bis heute zentrale Fragen nicht. Ja, es ist gut und richtig, kurzfristig ein Wasserstoffkernnetz aufzubauen. Aber das Ziel muss ganz klar sein, dass alle Regionen in Deutschland gleichermaßen die Chance haben, an dieses Netz angeschlossen zu werden – da hat der Kollege Rimkus recht –, und zwar so schnell wie möglich. Es kann nicht sein, dass Regionen wie mein Wahlkreis ganz im Süden bei der Wirtschaftsstärke führend sind und dann als Letzte Zugang zum Wasserstoffnetz bekommen.
Beifall bei der CDU/CSU)
Gerade die Regionen mit einer starken Wirtschaft dürfen nicht ausgebremst werden. Deshalb ist es wichtig, dass auch Gasverteilnetzbetreiber schon parallel zur Errichtung des Kernnetzes eine Perspektive auf einen Anschluss an dieses Netz sowie Planungs- und finanzielle Sicherheit bekommen, damit sie ihre Verteilnetze in diese Richtung weiterentwickeln können. Deshalb nutzen Sie auch hier bitte die Sommerpause, um ein entsprechendes Finanzierungskonzept auf den Weg zu bringen! Damit meine ich auch ganz explizit eine Finanzierungsgrundlage für über das Kernnetz hinausgehende Leitungen.
Eine weitere Bitte. In den Diskussionen über den zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien und den Netzausbau kommen die Speicher zu kurz. Ihr Gesetz, das europäische Vorgaben umsetzt, ist der Ort, an dem jetzt sofort für die Speicherbetreiber und solche, die es noch werden wollen, Planungssicherheit geschaffen werden kann, indem Sie klarstellen, dass Energiespeicher generell und zeitlich unbefristet von den Netzentgelten wie auch von allen anderen Abgaben und Umlagen befreit sind. Kollege Stockmeier, ich bin froh, dass Sie das auch so sehen.
Zuletzt, liebe Kollegen der Ampel – aus aktuellem Anlass und weil der Kollege Hümpfer gerade gezeigt hat, dass er es noch nicht kapiert hat –, noch eine Anmerkung. Nehmen Sie sich bitte im weiteren Verfahren zu Herzen, was Ihnen das Bundesverfassungsgericht gestern ins Stammbuch geschrieben hat! Für die Bewertung des Referentenentwurfs zum vorliegenden Gesetzentwurf hatten die Verbände gerade einen Werktag zur Verfügung.
Die Opposition ist aber kein Verband!)
Spätestens seit gestern Abend muss klar sein, dass nicht nur der Umgang mit dem Parlament und den Parlamentariern selbst, sondern auch mit anderen Stakeholdern ein anderer werden muss.
Kommen Sie bitte zum Schluss.
Ich kann Ihnen nur raten, aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu lernen und die richtigen Schlüsse zu ziehen, –
Frau Kollegin, kommen Sie bitte zum Schluss.
– für das vorliegende Gesetz, aber auch für die parlamentarische Demokratie insgesamt.
Vielen Dank.
Beifall bei der CDU/CSU)
Der letzte Redner in dieser Debatte ist Andreas Rimkus für die SPD-Fraktion.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)