Aber auch die Verhandlungen zur elften GWB-Novelle zeigen, dass es aus demokratietheoretischer Sicht Verbesserungsbedarf gibt. Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich bei allen Kolleginnen und Kollegen zunächst für die Debatte zur ersten Lesung, die ja auch launig war, ganz herzlich bedanken. Ich war wirklich beeindruckt, wie eifrig über fast alle Fraktionen hinweg das Standardwerk von Ludwig Erhard gelesen wird. Wirklich gut, dass Sie sich mit dem Kern der Wirtschaftspolitik der Union so gründlich auseinandersetzen! Auseinandersetzen sollten wir uns auch mit einer historischen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von gestern Abend. Der Inhalt dieser Entscheidung sollte die Ampelvertreter demütig machen und uns alle darüber nachdenken lassen, wie wir hier im Deutschen Bundestag unserer Arbeit als Parlamentarier nachgehen wollen. Das Bundesverfassungsgericht hat nichts anderes als ein Tempolimit für Gesetzgebungsverfahren beschlossen. Das GEG ist da keine unrühmliche Ausnahme, wenn auch zweifellos ein besonderer Fall. Wir verhandeln auch dieses Gesetz mit verkürzter Frist. Erst am Dienstagabend wurde uns der Änderungsantrag vorgelegt, über den wir dann am Mittwochmorgen im Ausschuss abzustimmen hatten. Glücklicherweise ist der Änderungsantrag nicht sonderlich umfangreich; er ist eigentlich relativ dünn. Da fragt man sich eher, warum die Verhandlungen deswegen so lange gedauert haben. Auch bei diesem Gesetz gab es massiven Druck vonseiten des grünen Wirtschaftsministeriums, es möglichst schnell zu verabschieden. Das wird diesem Gesetz, das nicht weniger als einen Paradigmenwechsel in der sozialen Marktwirtschaft darstellt, nicht gerecht. Denn bislang konnten Unternehmer sicher sein: Wenn sie sich an Recht und Gesetz halten, dann kann der Staat ihnen nicht hineinreden. Das ändert sich nun. Ohne einen einzigen Rechtsverstoß kann das Bundeskartellamt Unternehmen jede Auflage machen, die das Amt für die Sicherung des Wettbewerbs als erforderlich ansieht. Das sorgt bei Unternehmen für große Unsicherheit. Damit rückt die Regierung von einem zentralen Gedanken Ludwig Erhards ab. In seiner Vorstellung soll der Staat den Rahmen für den wirtschaftlichen Wettbewerb vorgeben, innerhalb dieses abgesteckten Spielfeldes jedoch nicht eingreifen. Ihr Gesetz ist jedoch das Gegenteil davon. Sie glauben: Der Staat kann es besser als der Markt. – Das glauben wir nicht. Diese Änderung des Grundgesetzes unserer Wirtschaft wollte Minister Habeck ursprünglich kurzfristig durch das Parlament bringen, ausgelöst auch durch die Tankrabattdiskussion. Der erste Referentenentwurf erinnerte so manchen Kollegen hingegen an die kommunistische Vergangenheit eines Teils dieser Republik. Und als das Gesetz nach notdürftigen Reparaturarbeiten dann endlich das Kabinett passierte, sollte es zumindest das parlamentarische Verfahren in wenigen Wochen durchlaufen. Der Regierungsentwurf – präsentiert kurz vor Ostern. Die erste Lesung – letzter Tagesordnungspunkt der letzten Sitzungswoche vor Pfingsten. Die zweite Lesung – jetzt, letzte Sitzungswoche vor der Sommerpause am Donnerstagabend. Sie sagen: „Wir präsentieren hier die größte Reform seit Ludwig Erhard“, aber Sie verstecken sie, als wäre sie Ihnen unangenehm. Ich sage Ihnen: Ludwig Erhard hat offensichtlich etwas verstanden, was Sie nicht verstehen: Grundsatzänderungen brauchen in einer Demokratie eine breite politische Debatte. Die Vorbereitungen dieses Paradigmenwechsels waren zudem unzureichend. Wie viele Studien hat die Bundesregierung zu dieser Gesetzesänderung zu Wettbewerbsstörungen beauftragt? Bekannt ist keine. Wie viele Expertenkommissionen haben Sie zu diesem Thema einberufen? Bekannt ist dazu gar nichts. Dabei hat die Vorgängerregierung gezeigt, wie man bei einer Novelle zum Wettbewerbsrecht ein umfassendes und transparentes Verfahren mit Experten aus der Praxis, aus der Wissenschaft durchführt. Das Fehlen dieser Grundlagen scheint auch der Grund zu sein, weshalb Sie bis heute nicht sagen können, in welchen Branchen und in welchen Wettbewerbskonstellationen Sie dieses Gesetz eigentlich anwenden wollen. Dabei ist es nicht so, als dass es keine Gefahren für den fairen Wettbewerb gäbe. Die wissenschaftliche Literatur kann einige Fälle aufzeigen. Ein Beispiel ist die zunehmend durch Algorithmen gesteuerte Preissetzung. Doch wäre es nicht Aufgabe von uns Politikern, zielgerichtete Lösungsvorschläge anhand dieser Empirie zu erarbeiten? Das, was Ihnen einfällt, ist ein Blankoscheck für das Kartellamt, das sich künftig sowohl die Wettbewerbsstörungen als auch die Abhilfemaßnahmen selbst ausdenken darf. Mit anderen Worten: Sie bitten das Amt, eine Aufgabe zu übernehmen, die bisher dem Gesetzgeber vorbehalten war. Dieses Gesetz ist deshalb eine Flucht vor parlamentarischer Verantwortung. Ihr im Ausschuss vorgelegter Änderungsantrag, liebe Ampelvertreter, wird dafür sorgen, dass die Generalklausel weitaus schwieriger anzuwenden sein wird. Doch den Paradigmenwechsel im Wettbewerbsrecht macht diese Regelung nicht rückgängig. Es scheint so, als hätten Sie nach der Lektüre Ludwig Erhards zwar kalte Füße bekommen, doch für seine Ideen konnten Sie Ihr Herz nicht erwärmen. Denn Sie haben den Mut nicht aufbringen können, für seine Prinzipien der sozialen Marktwirtschaft einzustehen. Vielen Dank.