Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Unionsantrag sei insgesamt rechtswidrig. Die Kompetenzgrenze sei überschritten worden. Der Antrag der Unionsfraktion sei nur in Teilen verfassungsrechtlich zulässig. Es könne keine Pflicht des Bundestages geben, einen rechtswidrigen Einsetzungsbeschluss zu fassen. Und: Die frühere Tätigkeit in einer Landesregierung gehöre nicht zu dem, was ein Untersuchungsausschuss des Bundestages überprüfen könne, Grund: Die Kontrolle einer Landesregierung gehöre nicht zum Aufgabenbereich des Bundestages. – Ich könnte noch mehr aufzählen, meine sehr verehrten Damen und Herren, was die Sachverständigen zu Ihrem Antrag meinen. Wenn es noch eines deutlichen Hinweises bedurfte, so hat sich dies spätestens mit der Anhörung der Sachverständigen geklärt. Sie haben nicht das Recht, auch nicht ein Minderheitenrecht, im Rahmen eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages das Amtshandeln der hamburgischen Landesregierung zu kontrollieren und zu überprüfen. Sie hätten allenfalls das Recht, die damalige amtierende Bundesregierung und ihr Handeln zu überprüfen. Ich muss nicht extra erwähnen, wer damals amtierende Bundeskanzlerin war und zu welcher Fraktion die amtierenden Finanzminister gehörten. Ich habe bereits in der ersten Debatte zu Ihrem Antrag ausgeführt: Der Bundestag ist keine nächsthöhere Instanz bezüglich der Kontrolle von Landesregierungen. Ihr Antrag, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Fraktion, ist und bleibt daher mindestens in großen Teilen verfassungswidrig. Und was macht man mit einem überwiegend verfassungswidrigen Antrag? Es ist Zeit, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU/CSU-Fraktion, diesen Antrag zurückzuziehen! Stattdessen veranstalten Sie hier Politikklamauk. Sie leisten damit dem Ansehen der Demokratie einen Bärendienst. Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist ein hohes Gut in der Kontrolle von Regierungshandeln durch die Parlamente. Sie jedoch missbrauchen dieses hohe Gut. Sie müssen sich auch nicht wundern, wenn sich viele Menschen von einer solchen Politik abwenden. Eins ist jedenfalls klar: Meine Kolleginnen und Kollegen können nicht dazu gezwungen werden, einem offensichtlich verfassungswidrigen Untersuchungsauftrag zuzustimmen. Auch wenn Sie mit dem Minderheitenrecht den Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses stellen, so macht das den Untersuchungsauftrag nicht verfassungsgemäß. Minderheitenrechte dürfen jedenfalls nicht dazu führen, dass ein Bundestag einen verfassungswidrigen Untersuchungsauftrag beschließt. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.