Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der Union, ich beneide Sie um vieles. Die eine Sache ist die, dass Sie in den vergangenen Jahrzehnten selten in der Minderheit gewesen sind. Das Zweite ist Ihr heute demonstriertes theatralisches Talent. Ich würde meinen Beitrag mal unter das Motto stellen: Jetzt stellen wir uns mal alle nicht döfer, als wir sind. Dieser Tagesordnungspunkt heißt „Cum-ex-Untersuchungsausschuss“. Es gab einen Cum/Ex-Untersuchungsausschuss in der 18. Wahlperiode, von meinem früheren Kollegen Gerhard Schick angeregt, in dessen Abschlussbericht es nach Ihrem Mehrheitsvotum hieß: Es ist alles super gelaufen. Der Bund hat alles richtig gemacht. Die Länder haben alles richtig gemacht. Es gab eine Schlussfolgerung aus diesem Untersuchungsausschuss, die hieß: Wir müssen Hinweisgeber besser schützen. – Darüber haben wir dieses Jahr noch diskutiert, und Sie haben es abgelehnt, dass wir den Hinweisgeberschutz auch auf nationales Recht ausdehnen. Das heißt, kein Hinweisgeber in diesem Cum-ex-Skandal wäre nach Ihrem Willen geschützt gewesen. So viel zum Aufklärungswillen der Union. Es gibt Merkwürdigkeiten in Hamburg – das sehe ich auch so –, und an Merkwürdigkeiten sollte man sich erinnern können. Deswegen heißt es „merkwürdig“. Aber wir müssen bei der Einsetzung des Untersuchungsausschusses die bundesstaatlichen Grenzen beachten. Herr Middelberg, ich will es Ihnen noch mal ganz kompakt erläutern: Stellen wir uns nicht dümmer, als wir sind. Auch Sie wissen es: Es gibt einen Unterschied zwischen Untersuchungsgegenstand und Untersuchungsmitteln. Der Untersuchungsausschuss „Gorleben“, den Sie gerade als Beispiel anführten – ich zitiere aus der Drucksache 17/1250 –, hatte den Gegenstand, „ausgehend von der mit Kabinettsbeschluss vom 13. Juli 1983 getroffenen zentralen Lenkungsentscheidung der Bundesregierung, sich bei der Suche nach einem Endlager für radioaktive Abfälle aus der friedlichen Nutzung der Kernenergie auf die untertägige Erkundung des Standorts Gorleben zu beschränken“. Es ging um den Gegenstand der Entscheidung einer Bundesregierung. Sie verwechseln Aufklärungsmittel mit Aufklärungsgegenstand, und ich glaube – wir wissen das alle –, Sie können es besser. Wir haben Ihnen viele Brücken gebaut. Ich hätte gerne mit den durchaus spannenden Fragen angefangen; denn ein Teil Ihres Antrags ist auch aus meiner Sicht durchaus untersuchbar, auch im Bund. Ich hätte gerne mit Ihrer Zustimmung damit angefangen. Die Sachverständigen haben uns alle gesagt: Es geht nur mit Ihrer Zustimmung. Ich bin leider davon überzeugt – stellen wir uns nicht dümmer, als wir sind –, Sie wollten von Anfang an nach Karlsruhe. Karlsruhe wird Ihnen jetzt Hinweise geben, wie der Antrag richtig zu stellen ist. Dann bin ich gespannt, wie wir der Wahrheit näherkommen. Vielen Dank. Ich wäre dann fertig, aber gerne. Genau. Ich habe eben den Untersuchungsgegenstand wörtlich zitiert, wie er damals hier vom Deutschen Bundestag beschlossen wurde. Sie waren mit uns in der Sachverständigenanhörung. Mir geht es so: Ich bin da relativ offen reingegangen, weil das wirklich ein offenes rechtliches Feld ist. Aber Professor Möllers, ein Professor Sauer, eine Frau Professorin Jelena von Achenbach, ein Professor Schönberger sagen: Es braucht einen Selbstzweck des Untersuchungsausschusses, der sich auf den Bund bezieht. – Das haben sie alle gesagt. Auch Ihre Gutachter haben ja gesagt: Das Bund-Länder-Spannungsverhältnis ist ein Thema. Da brauchen wir einen richtigen Obersatz. – Es ist Ihnen – Sie sind alles kluge Leute und haben begabte Juristen bei Ihnen in der Fraktion – nicht gelungen, in den Untersuchungsgegenstand diesen Selbstzweck – es geht um Handeln des Bundes – hineinzuschreiben. Daher kann ich nur sagen – ich stelle mich nicht dümmer, als ich bin –: Sie wollten von Anfang an nach Karlsruhe.