Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! In der Tat ist heute ein denkwürdiger Tag. Denn zum ersten Mal in der Parlamentsgeschichte traut sich eine Oppositionsfraktion, einen verfassungswidrigen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses hier zu stellen – ein einmaliger Vorgang in unserer Parlamentsgeschichte. Die Union will einen Untersuchungsausschuss. Die meisten Fragen, wie eine Sachverständigenanhörung ergeben hat, gehören aber gar nicht zu unserer Zuständigkeit, aus einem ganz einfachen Grund: Sie wollen Hamburger Landesverwaltungshandeln untersuchen. Aber dafür sind wir nicht zuständig. In Hamburg haben wir – mit Stimmen der SPD und der Grünen und auch der FDP – einen Untersuchungsausschuss eingerichtet. Das an alle, die sagen, wir würden hier etwas vertuschen. In Hamburg wird der Vorgang, den Sie untersuchen wollen, längst geprüft. Und es ist auch nichts Neues. Es wurde gesagt in den Vordiskussionen, beim NSU-Untersuchungsausschuss hätten wir ja auch Landesverwaltungshandeln untersucht. Das ist eine ganz andere Sache gewesen; dort haben wir gerade das Zusammenspiel zwischen Bund und Land untersucht. Es war uns wichtig, zu untersuchen, was wir hier verbessern können. Das ist der entscheidende Unterschied zu Ihrem verfassungswidrigen Antrag, liebe Kolleginnen und Kollegen. Und wir haben uns wirklich bemüht, einen Konsens hier herbeizuführen. Wir hatten Sie einmal zum Gespräch eingeladen. Wir haben vom Ausschusssekretariat eine Klarstellung angefordert. Wir haben extra eine Sachverständigenanhörung mit Rechtsexperten durchgeführt, um Ihnen die Rechtslage darzulegen. Und dann haben wir noch ein Gespräch geführt. Wir haben Ihnen das Angebot gemacht, einen Untersuchungsausschuss zum verfassungsgemäßen Teil Ihrer Fragen einzusetzen und weitere Gespräche zu führen. Und was war die Antwort? Wenige Minuten nach Ende des letzten Gesprächs hat die Union eine Sondersitzung des Geschäftsordnungsausschusses beantragt und die Sache fürs Plenum aufgesetzt. Konsenssuche, eine einvernehmliche Lösung zu finden, das sieht anders aus, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wir könnten es uns als SPD hier wirklich sehr, sehr einfach machen. Wir haben hier nichts zu verbergen. – Klären Sie erst mal die schwarzen Kassen, die Sie hatten, und die Amigo-Affären und die Maskenskandale, bevor Sie anderen Vertuschung vorwerfen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Fangen Sie erst mal bei sich selber an! Olaf Scholz hat keinen Fehler gemacht. Das hat der Finanzausschuss des Bundestags festgestellt. Das hat der Untersuchungsausschuss der Hamburger Bürgerschaft festgestellt. Und keine der Staatsanwaltschaften hat einen Anfangsverdacht auch nur im Ansatz gesehen. Alle Verfahren sind eingestellt. Also: Wir haben nichts zu verbergen. Es wäre für uns das Allereinfachste gewesen, diesen Ausschuss einfach durchzuwinken. Es wäre der langweiligste und kürzeste Untersuchungsausschuss in der Parlamentsgeschichte geworden. Wir sagen hier aber auch ganz klar: Wir müssen unser Grundgesetz achten und die Kompetenzverteilung des Grundgesetzes; das ist der Punkt. Jeder Zeuge, den wir geladen hätten, hätte ganz einfach sagen können: „Ich komme nicht“, jede Einrichtung, von der wir Unterlagen angefordert hätten, hätte ganz einfach sagen können: „Ich schicke keine Unterlagen“; denn dieser Ausschuss ist verfassungswidrig. Damit hätten sie vor dem Verfassungsgericht auch recht bekommen. Diese Klatsche mit Ansage wollen wir uns ersparen. Wir wollen keinen verfassungswidrigen Untersuchungsausschuss, liebe Kolleginnen und Kollegen. Das bringt mich zum eigentlichen Motiv Ihres Antrags. Ihnen geht es weniger darum, hier Sachaufklärung zu betreiben, Hinweise zu geben, was damals alles schiefgelaufen ist, um es für die Zukunft besser zu machen. Nein, um es mal ganz deutlich auf den Punkt zu bringen: Sie wollen mit möglichst viel Dreck auf den Kanzler werfen, damit ein bisschen hängen bleibt und weil Sie ganz genau wissen, dass Herr Merz – oder wer auch immer – wegen der guten Sacharbeit des Bundeskanzlers bei der nächsten Bundestagswahl keine Chance haben wird. Darum geht es Ihnen doch. Aber ich sage Ihnen ganz klar: Dieses miese parteipolitische Spiel machen wir nicht mit. Die Ampel wird keinem verfassungswidrigen Untersuchungsausschuss zustimmen, liebe Kolleginnen und Kollegen. Nachdem Sie abgelehnt haben, die wenigen Fragen, die wir und die Sachverständigen für zulässig angesehen haben, als Untersuchungsgegenstand zu beschließen, lehnen wir den Antrag in Gänze ab. Wir sind damit in eindeutiger Übereinstimmung mit der Rechtslage und der Mehrheit der Sachverständigen. Sie haben einfach versäumt, den Antrag verfassungsgemäß zu formulieren. Das können wir Ihnen nicht durchgehen lassen, liebe Kollegen und Kollegen. Deshalb werden wir Ihren Antrag insgesamt ablehnen. Wir achten dabei die Minderheitenrechte. Das ist uns wichtig. Aber es muss schon verfassungsgemäß zugehen. Wir werden immer mitstimmen, wenn es darum geht, die Minderheitenrechte zu achten – deswegen werden wir uns auch enthalten bei Ihrem Antrag auf das Löschungsmoratorium –, wir grätschen nur dann rein, wenn Sie Verfassungsrecht brechen. Das ist so bei diesem Antrag – so unsinnig er auch sein mag, weil dieser Ausschuss nicht kommen wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, vielen Dank für die Aufmerksamkeit.