Herr Bundeskanzler, ein halbes Jahr ist seit dem vereitelten Versuch eines mutmaßlich islamistisch-extremistischen Anschlags in Castrop-Rauxel
vergangen. Die Sicherheitsbehörden konnten den Tatverdächtigen mittels einer IP-Adresse identifizieren, aber nur aufgrund der Tatsache, dass diese
zufälligerweise noch nicht gelöscht war.
Nicht nur in Castrop-Rauxel in meinem Wahlkreis, sondern in ganz Deutschland fragen sich die Bürgerinnen und Bürger deswegen auch: Wann bewegen Sie
sich bei einer gesetzlichen Regelung zur Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen? Es besteht ein dringender Bedarf. Sehen Sie auch aufgrund dieses Vorfalls
einen dringenden Handlungsbedarf? Planen Sie, eine Pflicht zur Speicherung von IP-Adressen zur Terrorismusbekämpfung zu regeln, und, wenn ja, bis wann ganz
konkret?