- Bundestagsanalysen
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Vielen Dank. – In dem erwähnten MPK-Beschluss wurde ja auch vereinbart, Georgien und Moldau als sichere Herkunftsstaaten zu benennen. Die Einstufung dieser beiden Länder als sichere Herkunftsstaaten hätte ja auch eine große Entlastungswirkung im Migrationsgeschehen und könnte auch rechtssicher bei uns umgesetzt werden. Georgien und Moldau sind Länder, die die Perspektive haben, EU-Beitrittskandidaten zu werden. Die Menschen aus diesen Ländern können weiterhin bei uns Asylanträge stellen. Und was meines Erachtens in der Praxis noch wichtiger ist: Die Menschen können visumsfrei in den Schengenraum einreisen und dann bei Bedarf auch einen Asylantrag stellen. Meine Frage ist: Wann wird die Bundesregierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen?
Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU und des Abg. Konstantin Kuhle [FDP]
Berechtigte Frage!)