Die Bundesinnenministerin sagte bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts, der Rechtsextremismus sei deshalb die größte Gefahr für die
Demokratie, weil er sich gegen die demokratische Grundordnung richte. Wörtlich: „Das tun die anderen Extremismusformen eben nicht.“ Dabei besagt das
Bundesverfassungsschutzgesetz, dass die Behörde nur Bestrebungen beobachtet, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richten; das ist die
Definition von Extremismus.