Herr Bundeskanzler! Ganz herzlichen Dank. Ich habe eine Frage zum Gebäudeenergiegesetz. Das wird an diesem Freitag voraussichtlich hier im Deutschen Bundestag beraten. Eine der wesentlichen Verbesserungen, die im parlamentarischen Verfahren erreicht werden konnten, ist der Vorrang der kommunalen Wärmeplanung. Es wäre absurd, von den Bürgerinnen und Bürgern zu verlangen, sich hier besonders zu engagieren, bevor der Staat selbst seine Hausaufgaben gemacht hat. Um allerdings die kommunale Wärmeplanung vorzunehmen, braucht es ein Wärmeplanungsgesetz. Mich interessiert, wie die Meinungsbildung in der Bundesregierung zu diesem Wärmeplanungsgesetz voranschreitet. Wann wird die Bundesregierung dieses Wärmeplanungsgesetz vorlegen und beschließen? Und wie will die Bundesregierung damit umgehen, dass es möglicherweise kleine Kommunen gibt, die bis 2028 gar keine kommunale Wärmeplanung vorlegen können?