Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Klüssendorf, Sie haben Ihre Zustimmung zum Antrag der Linken richtigerweise eingeschränkt und gesagt, dass man genau hinschauen muss, was geändert werden soll. Sie haben auch dankenswerterweise für Ihre Fraktion klargestellt, dass es für die Handwerker und die selbstständigen Familienbetriebe die größte Gefahr bedeutete, wenn der Antrag der Linken tatsächlich eine Mehrheit bekäme. Aber unterschwellig hat man Ihrer Rede schon angehört: Eigentlich würden Sie in einigen Punkten schon ganz gern den Linken zustimmen und das eine oder andere davon umsetzen. Deswegen kann ich nur sagen: Gut, dass es in diesem Parlament keine rot-grün-rote Mehrheit gibt! Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir sind Gesetzgeber hier im Parlament. Deswegen sollten wir im Parlament auch über Gesetzentwürfe diskutieren und diese beschließen. Jetzt ist das neue Steuergesetz mittlerweile so kompliziert geworden, dass wir in der Regel gar nicht über Gesetzentwürfe diskutieren, sondern nur noch über Anträge, die die Fraktionen formulieren. Das ist einfacher: Man muss nicht so genau sein, man kann vage bleiben, und man kann der Bundesregierung den Auftrag geben, Gesetze zu erarbeiten. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, Sie wollen das Gesetz gar nicht reformieren. Sie wollen es gar nicht ändern; Sie wollen es gar nicht anpassen. Sie wollen das Gesetz einfach streichen. Da wäre es natürlich ein Einfaches gewesen, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Das wäre also ganz einfach gewesen. Sie haben das aber nicht gemacht. Deswegen frage ich mich: Wollen Sie das Gesetz gar nicht streichen, oder sind Sie nicht in der Lage, einen solch einfachen Gesetzentwurf hier im Deutschen Bundestag einzubringen? Beides wäre sicherlich kein Ruhmesblatt, liebe Kolleginnen und Kollegen. Beim Antrag der Linken ist es schon etwas anders. Dieser Antrag wird in die Geschichte des Deutschen Bundestages eingehen, nicht weil er etwas komplizierter ist und nicht weil er richtig ist, sondern weil er der erste inflationsbereinigte Antrag im Deutschen Bundestag überhaupt ist. Es ist ja nicht das erste Mal, dass wir uns aufgrund einer Ihrer Anträge mit der Erbschaftsteuer oder mit der Vermögensteuer beschäftigen müssen. Sie haben ja schon öfters Anträge eingebracht, um die Bürgerinnen und Bürger zu besteuern oder auch zu enteignen in den verschiedenen Bereichen. Nur, in der Vergangenheit – und das ist der Unterschied – haben Sie immer populistisch die Millionäre in Deutschland hervorgehoben und wollten die Millionäre besteuern. Jetzt, in der Inflationszeit, hat Die Linke ihr Wording geändert. Jetzt sind es nicht mehr die Millionäre, die Sie vorschieben. Sie gehen jetzt auf die Milliardäre los und wollen nur noch die Milliardäre stärker besteuern bzw. enteignen. Ihr Antrag ist betitelt mit „Erbschaftsteuer – Privilegien bei Milliardenerbschaften streichen“. Die Linke hat also eine neue Neidgruppe erkannt: Es sind nicht mehr die Millionäre, sondern es sind die Milliardäre. Sie haben im Laufe der Debatten der letzten Jahre mitbekommen, dass ein „normaler“ Familienvater mit einem Einfamilienheim in einer etwas größeren Stadt – je nachdem, in welcher Stadt er wohnt – pauschal auf dem Papier Millionär ist, obwohl er sich so nicht fühlt. Deswegen gehen Sie jetzt auf die Milliardäre los. Herr Kollege Görke, in der Vergangenheit waren Ihre Anträge auch etwas länger, etwas besser ausformuliert, etwas mehr begründet. Wenn ich mir nun den vorliegenden Antrag anschaue: alles auf einer Seite zusammengefasst, ein paar Zeilen zusammengeschrieben, wohl wissend, dass Ihr Antrag nach den Beratungen im Finanzausschuss keine Mehrheit im Deutschen Bundestag hat. Da Sie Ihren Antrag und Ihr Anliegen so vehement verteidigen: Wenn Sie es wirklich ernst meinten, dann müsste doch normalerweise Ihr linker Ministerpräsident Bodo Ramelow im Bundesrat einen solchen Antrag stellen. Die Erbschaftsteuer ist eine Ländersteuer, und seit mehreren Jahren stellen Sie den Regierungschef in Thüringen. Es wäre ein Leichtes gewesen, über die Landesregierung in Thüringen einen solchen Antrag in den Bundesrat einzubringen. Da gehört er diskutiert, und schließlich käme er in den Deutschen Bundestag. Von einem solchen Ansinnen ist mir aber nichts bekannt. Mir liegt auch kein Antrag aus Thüringen vor. Von daher glaube ich auch nicht, dass das überhaupt eine ernstgemeinte Strategie ist. Wir brauchen sicherlich keine Zustimmung zu Ihrem Antrag. Wir brauchen keine Belastungen für die Unternehmen. Wir brauchen Entlastungen und Planungssicherheit für unsere Unternehmen, insbesondere für die Familienunternehmen, damit sie in Deutschland die Arbeitsplätze erhalten können, die sie in den letzten Jahrzehnten geschaffen haben. Herzlichen Dank.