Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ehrlich gesagt, es hat auch mich überrascht, dass Sie über Nacht diesen Tagesordnungspunkt zur Beratung heute aufgesetzt haben, den Sie vorher so lange zeitlich verzögert hatten. Das erschließt sich uns nicht. Es zeigt, dass Sie selbst bei unstrittigen Themen – eine EU-Verordnung in nationales Recht umzusetzen – anscheinend streiten und das Ganze damit weiter verzögern. Wir hatten bereits in der ersten Lesung ausreichend Argumente ausgetauscht. Auch wir begrüßen die vorgelegten Änderungen zur Verbesserung der Fahrgastrechte, insbesondere die Pflicht, ein elektronisches Verfahren zur Einreichung von Erstattungs- und Entschädigungsanträgen anzubieten, wobei das, meine sehr geehrten Damen und Herren, im Jahre 2023 eigentlich schon selbstverständlich sein sollte. Auch die Einrichtung einer neuen gemeinsamen zentralen Anlaufstelle für Fahrgäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität ist absolut zu begrüßen. Noch besser wäre es allerdings, wenn Sie endlich auch die Empfehlungen der Beschleunigungskommission Schiene umsetzen würden, über die wir doch schon so lange diskutieren. Die Ergebnisse liegen seit dem vergangenen Jahr vor. Aber Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, kommen hier einfach nicht in die Gänge. Es liegen viele praktikable und gute Ansätze vor, um die Schienenwege ernsthaft zu verbessern, auch um unsere Bahnhöfe weiter barrierefrei umzubauen und vieles mehr. Stattdessen singen Sie in Ihrer Entschließung, die im Übrigen nichts mit dem Allgemeinen Eisenbahngesetz zu tun hat – das sei an dieser Stelle auch einmal erwähnt –, ein Loblied auf das 49-Euro-Ticket und fordern die umfassende Ausweitung der Leistungen des Tickets. Das passt auch zu Ihren bisherigen verkehrspolitischen Errungenschaften, dem 9-Euro-Ticket im vergangenen Jahr, dem 49-Euro-Ticket jetzt – Punkt. Wir brauchen aber ernsthafte Verbesserungen im Bereich des Planungs- und Beschleunigungsrechts – über diese streiten Sie gegenwärtig ja auch –; nur so können ernsthafte Verbesserungen, die den Bürgerinnen und Bürgern im Alltag weiterhelfen, in der Praxis umgesetzt werden. Das ist sicher auch der Grund, warum Ihre Fraktionen im Parlament jetzt nach und nach Anträge einbringen und den Verkehrsminister auffordern, versprochene Vorhaben, in der „Fortschrittskoalition“ vereinbarte Vorhaben doch auch umzusetzen. Wir freuen uns natürlich, dass Sie die Bedenken des Bundesrates und der Sachverständigen aus der Anhörung ernst genommen haben und die Eisenbahnaufsicht im Bereich der Schmalspurbahnen zurück auf die Länder übertragen wollen. Auch die Bayerische Zugspitzbahn gehört beispielsweise zu den Schmalspurbahnen; das sei an dieser Stelle erwähnt. Damit greifen Sie einen wichtigen Punkt aus dem Änderungsantrag unserer Fraktion auf. Ich möchte an dieser Stelle abschließend noch kurz etwas zur Mitnahme von Fahrrädern sagen. Vergessen Sie bitte an dieser Stelle Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, nicht! Ich denke an Rollstuhlfahrer, an Menschen mit Rollatoren, aber auch Frauen/Familien mit Kinderwagen; diese müssen genauso einen Platz finden in den bisher teilweise überfüllten Zügen. Bitte nehmen Sie das entsprechend auf! Uns ist das hier zu wenig. Deshalb werden wir den Gesetzentwurf ablehnen. Herzlichen Dank.