Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen. Die zentrale Anlaufstelle für Fahrgäste mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität ist richtig und wichtig. Vor allem bei den Fahrgastrechten, um die es ja laut Bezeichnung des Gesetzes eigentlich geht, haben Sie jedoch die Chance auf einen größeren Wurf vertan. Verpflichtende Pläne zur Zahl der Fahrradstellplätze in Zügen vorzuschreiben, ist zwar besser als nichts; eine konkrete Zahl wäre aber besser gewesen. Die Zugbindung sollte nach 20 Minuten Verspätung generell entfallen. Dabei muss unbedingt sichergestellt werden, dass diese Regelung auch für die Nutzer/-innen des Deutschlandtickets angewendet wird. Eine Entschädigung erst ab 60 Minuten Verspätung zu gewähren, ist enttäuschend. Die Niederlande und Frankreich machen es vor: Entschädigung wird dort schon ab 30 Minuten Verspätung gewährt. Bessere und frühere Entschädigungen würden die Stimmung bei den Fahrgästen heben und die Bahn zu mehr Pünktlichkeit erziehen. In erster Linie muss es ja darum gehen, dass die Bahn pünktlicher wird. Dafür brauchen wir eben auch bessere Fahrgastrechte. Für eine pünktliche Bahn muss deutlich mehr investiert und sichergestellt werden, dass ausreichend Personal vorhanden ist. Ausreichende Bezahlung und gute Arbeitsbedingungen sind dafür die wichtigste Voraussetzung. Gelingt das und ist die Bahn pünktlich, müssen Sie bessere Fahrgastrechte nicht fürchten.