Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Bei den Fahrgastrechten geht es nicht zuletzt um Entschädigungen, wenn Züge verspätet ans Ziel kommen. Heute Abend muss ich fragen: Bekommt eigentlich das Parlament eine Entschädigung, wenn eine Debatte mit wochenlanger Verspätung aufgesetzt wird? Es ist schon ein Husarenstück, das Sie von der Koalition hier abgeliefert haben: Zweimal musste der Verkehrsausschuss die Beratung des Gesetzes vertagen, offensichtlich weil Sie mit Ihrem Änderungsantrag nicht fertig geworden sind. Beim dritten Mal hat es endlich geklappt; das war Ende Mai. Dann hatten Sie drei Wochen Zeit, die zweite und dritte Lesung anzumelden. Aber erst gestern Abend sind Sie damit um die Ecke gekommen. Inzwischen – das war am 7. Juni – ist außerdem die EU-Verordnung in Kraft getreten, die wir hier umsetzen; also auch in dieser Hinsicht haben Sie Verspätung. Das Chaos in der Regierung toppt alles, was manchmal auf deutschen Gleisen los ist. Das neue Gesetz bringt ein paar Verbesserungen für die Fahrgäste. So können sie ihre Entschädigungsansprüche jetzt durchgängig elektronisch stellen. Noch besser wäre es freilich, wenn die Bahn zuverlässig führe und Fahrgäste keine Entschädigung brauchten. Die AfD-Fraktion wird nicht müde, das immer wieder zu sagen: Zuverlässigkeit, Sauberkeit und Sicherheit – auch persönliche Sicherheit – müssen beim Bahnfahren ganz oben stehen. In manchen Fällen gibt es jetzt übrigens gar keine Entschädigung mehr – zum Beispiel wenn Dritte, wie Kabeldiebe, an einer Verspätung schuld sind –; das ist freilich eine Brüsseler Erfindung, ist nicht in diesem Hause ausgedacht worden, das muss dazu auch gesagt werden. Bei einer Expertenanhörung ging es viel um die Belange von Schmalspurbahnen für die Touristik. Schmalspurbahnen werden oft von engagierten Leuten ehrenamtlich betrieben und brauchen Entlastung von der Bürokratie. Diesbezüglich haben wir im Verkehrsausschuss auch einige Verbesserungen erreicht. Mit Ihrem Änderungsantrag, meine Damen und Herren von der Koalition, bürden Sie genau diesen Ehrenamtlichen aber gleich wieder eine neue Last auf. In Ihren neuen Vorschriften für die Fahrradmitnahme fehlt nämlich eine Ausnahme für die Schmalspurbahnen. Die historischen Wagen der alten Dampfzüge eignen sich aber meistens nicht zur Fahrradmitnahme. Jetzt müssen die Leute, die diese Bahnen in ihrer Freizeit betreiben, in vielen Fällen ein bürokratisches Verfahren durchlaufen; nur so bekommen sie doch noch eine Ausnahme von der neuen Pflicht. Wenn wir von der AfD-Fraktion uns heute bei der Gesetzesänderung nur enthalten, dann genau deshalb: Die Koalition reißt die Verbesserungen, die wir gemeinsam erreicht haben, mit einem ideologischen Federstrich zum Teil wieder ein. Ausgesprochen gedankenlos, sehr schade!