Gerne, Frau Präsidentin, antworte ich darauf. – Es stimmt ja, dass das Vorwürfe sind, die geeignet sind, die Angesprochenen verächtlich zu machen. Warum? Weil die Taten, die ich ihnen vorwerfe, das, was ich Ihnen gerade vorgelesen habe, verachtenswert sind. Diese Straftaten, diese Vorwürfe, das Verhalten, das es von Abgeordneten und Mitgliedern der AfD gibt, ja, das ist verachtenswert. Aber – und da haben Sie unrecht – sie sind nicht unwahr. Das, was ich gerade vorgelesen habe, lässt sich alles belegen. Ich schicke Ihnen das alles gerne noch mal schriftlich. Ich habe zitiert aus Recherchen von „Correctiv“, aus Artikeln. Ich habe Ihnen hier das letzte Mal eine ganze Liste vorgetragen. Ich habe gerade Bernd Höcke namentlich erwähnt, der sich als „Landolf Ladig“ in NPD-Zeitschriften verlinkt hat. Ich habe gerade Andreas Kalbitz namentlich erwähnt. Das kann man alles nachlesen. Googeln Sie es! Ich habe andere namentlich erwähnt. Das lässt sich alles belegen. Ich kann Ihnen das gerne auch noch schriftlich nachreichen. Sie haben recht: Es ist geeignet, Personen verächtlich zu machen, weil es verachtenswert ist. Aber Sie haben unrecht: Die Vorwürfe treffen zu.