Fakt ist: Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten wollen nicht, dass sich Frauen zwischen Betrieb und Familiengründung entscheiden müssen. Sie hat uns damit auf den dringenden Handlungsbedarf aufmerksam gemacht und einfach Großartiges geleistet; denn mit ihrer erfolgreichen Petition regt sie wichtige Verbesserungen für das Mutterschutzgesetz an. Familie und Beruf zu vereinbaren, ist für viele Frauen ja schon grundsätzlich schwierig. Eine Selbstständigkeit macht das Ganze aber noch um ein Vielfaches komplexer. Im schlimmsten Fall kann es sogar zu einer Entweder-oder-Entscheidung werden. Daher möchte ich Johanna Röh noch einmal ausdrücklich für ihre Petition „Gleiche Rechte im Mutterschutz für selbstständige Schwangere“ danken. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Erst schwanger, dann insolvent“: Mit diesem Motto macht derzeit die Initiative „Mutterschutz für alle!“ auf sich aufmerksam. Ins Leben gerufen wurde die Initiative von der Tischlermeisterin Johanna Röh, die die Folgen des fehlenden Mutterschutzes für Selbstständige am eigenen Leib erfahren hat. In vielen Gesprächen schilderte sie uns in den letzten Wochen und Monaten die Probleme, vor denen selbstständige Schwangere stehen. Zu nennen sind hier die finanziellen Sorgen, sowohl im privaten wie auch im betrieblichen Bereich, und die durch Schwangerschaft bedingte fehlende Arbeitsleistung im Betrieb. Im Extremfall kann das bis zur Existenzgefährdung führen. Fakt ist: Ein Mutterschutz für Selbstständige in der Form, wie wir ihn für abhängig Beschäftigte haben, gibt es in unserem Land nicht. Und hier müssen wir etwas ändern. Denn selbstverständlich muss sein, dass der Schutz von Mutter und Kind auch bei Selbstständigen genauso wichtig ist und oberste Priorität hat. Im Gegenteil: Wir brauchen mehr Frauen, die den Schritt in die Selbstständigkeit wagen. In einer zeitgemäßen Arbeitswelt von morgen sollen Frauen trotz Familie und Schwangerschaft Betriebe leiten und in Führungspositionen kommen. Es ist allein auch schon eine Frage der Gleichberechtigung; denn Frauen sind hier klar im Nachteil gegenüber männlichen Selbstständigen. Dass wir nicht alleine der Meinung sind, dass sich hier etwas ändern muss, zeigt das Votum des Petitionsausschusses vom 24. Mai 2023 zur Petition von Johanna Röh. Ich freue mich wirklich sehr über das einstimmige und höchstmögliche Votum aller Fraktionen, und auch hier haben wir es gerade ja noch erlebt. Liebe Union, gerade aufgrund dieses eindeutigen Votums halte ich Ihren Antrag, in dem Sie bereits konkrete Maßnahmen zur Ausgestaltung nennen, für absolut verfrüht und auch total unnötig. Alle Fraktionen sind sich doch im Ziel schon einig, und auch das Ministerium wird uns alleine schon aufgrund des Votums in Kürze eine Stellungnahme zur Petition vorlegen. Auch die Familienministerin hat sich schon zu Verbesserungen geäußert. Der Prozess schreitet also ohnehin zügig voran, und es wird bereits an entsprechenden Lösungen gearbeitet. Daher sollten wir uns nicht im Klein-Klein verlieren. Was wir brauchen, ist vielmehr eine praktikable Gesamtlösung. Daran werden sowohl das Ministerium als auch wir alle zusammen in nächster Zeit arbeiten. An Verbesserungen im Mutterschutzgesetz arbeiten wir übrigens im Moment an vielen Stellen, sei es der Mutterschutz für Selbstständige, sei es der Mutterschutz bei Tot- und Fehlgeburten, oder sei es die zweiwöchige Freistellung des Vaters nach der Geburt eines Kindes. Also, lassen Sie uns vielmehr fraktionsübergreifend sowie im Ausschuss über Möglichkeiten zur Umsetzung sprechen! Ich freue mich wirklich auf konstruktive Diskussionen, damit es bald heißen kann: Schwanger und erfolgreich selbstständig.