- Bundestagsanalysen
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die meisten Paare treffen die Entscheidung, eine Familie zu gründen, ganz bewusst. Sie treffen sie oftmals in einer Lebensphase, in der sie ihre berufliche Ausbildung abgeschlossen haben, erste Berufserfahrungen sammeln konnten und die berufliche Karriere noch unzählige Entwicklungsmöglichkeiten zu bieten hat.
Für Arbeitnehmerinnen ist es selbstverständlich, dass sie von Beginn der Schwangerschaft an besonderen Schutz genießen, spätestens seit der Verabschiedung des bundesweit einheitlichen Mutterschutzgesetzes von 1952. Heutzutage gehört dieses Gesetz zur gesellschaftlichen Norm. Die Grundsätze werden von niemandem, auch nicht von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern, infrage gestellt. Es ist gelebte Praxis, es ist nachvollziehbar, und es ist anerkannt.
Die wichtigsten Errungenschaften des Mutterschutzes sind der Schutz der Gesundheit am Arbeitsplatz, ein besonderer Schutz vor Kündigung, ein Beschäftigungsverbot in den Wochen vor und nach der Geburt sowie eine Sicherung des Einkommens während des Beschäftigungsverbotes. Aber was ist mit Gründerinnen und Selbstständigen? Das Alter, in dem heutzutage Unternehmen gegründet werden, liegt häufig genau in der Altersspanne, in der Familien gegründet werden. Das gilt insbesondere bei innovativen Geschäftsideen, von denen wir in Deutschland dringend mehr benötigen, um im internationalen Wettbewerb Schritt halten zu können.
Schwangerschaft und Geburt können jedoch dazu führen, dass die Erwerbstätigkeit ausgesetzt oder stark eingeschränkt werden muss. Gerade bei Selbstständigen im Handwerk, in körpernahen Dienstleistungen oder Betreuungstätigkeiten kann es zu kompletten Ausfällen kommen, schlimmstenfalls zum Betriebsstillstand. Für uns ist klar: Auch für diese für unsere Gesellschaft und Wirtschaft unverzichtbare Gruppe von Gründerinnen und Selbstständigen muss unbürokratisch Mutterschaftsgeld zu bekommen sein,
Beifall bei der CDU/CSU)
ganz gleich, ob sie privat oder gesetzlich versichert sind.
Bei der Zahlung des Elterngeldes wird die Lebensrealität von Gründerinnen und Selbstständigen aktuell nicht berücksichtigt. Die Kosten für den Erhalt des eigenen Unternehmens, zum Beispiel die Büromiete, die ja weiterläuft, spielen bei den Berechnungen keine Rolle. Auch ist es nahezu unmöglich, Arbeitszeiten und Zuverdienst bei der Beantragung des Elterngeldes verbindlich festzulegen. Das alles ist nicht fair, und vor allem ist es nicht mehr zeitgemäß.
Beifall bei der CDU/CSU)
Eine Neuregelung ist deshalb auch eine Frage der wirtschaftlichen Vernunft.
Jede Mutter hat das Recht auf Unterstützung durch die Gesellschaft, auch selbstständige Frauen, die sich trotz aller beruflichen Herausforderungen für die Gründung einer Familie entscheiden. Wir müssen es ihnen nicht nur leichter machen; wir müssen sie fördern.
Beifall bei der CDU/CSU)
Denn was wir als Gesellschaft brauchen, ist mehr von diesem Mut, diesem Engagement und mehr von den Ideen dieser Frauen.
Deshalb fordern wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion Anpassungen in Höhe und Umfang des Mutterschaftsgeldes der gesetzlichen Krankenversicherung und entsprechende Möglichkeiten einer Erweiterung der Krankentagegeldversicherung in der privaten Krankenversicherung. Wir fordern eine Berechnung des Elterngeldes, das die Lebensrealität der Gründerinnen abbildet. Grundlage muss wahlweise das Einkommen der letzten zwölf Monate oder das des letzten steuerlichen Bemessungszeitraums sein. Und schließlich muss sich auch steuerlich etwas tun. Wir schlagen daher eine Verbesserung bei der Absetzbarkeit beruflich bedingter Kinderbetreuungskosten vor.
Sehr geehrte Frau Ministerin Paus – sie ist nicht da –, im Dezember des vergangenen Jahres haben Sie angekündigt, sich dieses Themas anzunehmen. Die Funke Mediengruppe zitiert Sie mit den Worten:
Gleichbehandlung zwischen Selbstständigen und Angestellten ist nicht ganz einfach. Aber es muss auch Selbstständigen möglich sein, ohne zu hohe Hürden eine Familie gründen zu können.
Ich stimme zu: Ganz einfach ist das nicht. – Es deshalb aber nicht anzupacken, ist schlichtweg falsch und zeigt, dass Sie die Bedeutung dieses Themas nicht richtig einschätzen.
Beifall bei der CDU/CSU)
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Ampelkoalition, der Handlungsbedarf ist klar und deutlich zu erkennen. Das zeigten auch die Anhörung im Petitionsausschuss im September 2022
Und heute!)
sowie der Beschluss im Petitionsausschuss mit dem höchsten Votum zur Berücksichtigung. Heute hat der Kollege Todtenhausen im Plenum ganz leidenschaftlich für diese Petition gesprochen,
Beifall bei Abgeordneten der FDP)
und ich hoffe, wir haben Sie nachher alle an unserer Seite.
Beifall bei Abgeordneten der CDU/CSU)
Wir haben mit unserem Antrag konkrete Vorschläge präsentiert. Sie hingegen haben uns bislang regelmäßig nur eine Reform für Selbstständige beim Mutterschutz und beim Elterngeld angekündigt. Wo ist denn nun diese Reform? Nehmen Sie heute den Ball auf, und machen Sie sich an die Arbeit für die Gründerinnen und Selbstständigen, die in unserem Land Mama werden!
Vielen Dank.
Beifall bei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der FDP)
Für die SPD-Fraktion hat nun Sarah Lahrkamp das Wort.
Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN und der FDP)