Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Deutschland muss schneller werden. Deutschland muss digitaler werden. Deutschland muss effizienter und unbürokratischer werden. Mit dem hier vorliegenden Gesetz zur Digitalisierung der Bauleitplanverfahren kommen wir diesem Ziel wieder ein kleines Stück näher, und das im sehr wichtigen, aber bisweilen mühsamen Bereich des Planens und Bauens. Um schneller zu werden bei der Schaffung von Wohnraum, sind beschleunigte Baugenehmigungen eine der wichtigsten Voraussetzungen. Hierzu brauchen wir vereinfachte Verfahren. Digitale Verfahren. Nachdem in diesem Jahr bereits der digitale Bauantrag ausgerollt wird und letztes Jahr das Portal für Building Information Modeling vom Bund freigeschaltet wurde, gehen wir heute einen weiteren wichtigen Schritt zur digitalisierten Planung im Bausektor. Das Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren, das wir heute im Parlament beschließen werden, stellt weitere wichtige Weichen für effiziente und schlanke Planungs- und Genehmigungsverfahren. Worum geht es bei dieser Novellierung des Baugesetzbuches? Nehmen wir an, eine Kommune – sagen wir, mein Wahlkreis Mannheim – will einen neuen Bebauungsplan für einen Stadtteil aufstellen. Bisher sah das Baugesetzbuch vor, dass Kommunen die Öffentlichkeit informieren und beteiligen, indem sie die Pläne öffentlich auslegen. Das hieß, einen Monat lang konnten die Bürgerinnen und Bürger ins Rathaus oder in die Stadtbibliothek kommen, sich die Pläne anschauen und gegebenenfalls schriftlich dazu äußern. Die Träger öffentlicher Belange, etwa Landesbehörden, Wasser- und Energieversorger, aber auch Umweltverbände, wurden dann schriftlich aufgefordert, eine Stellungnahme zu den Plänen abzugeben, die sie ebenfalls schriftlich, also in Papierform, einreichen mussten. Wenn das Beteiligungsverfahren dann endlich abgeschlossen war, Akten und Briefe hin und her verschickt wurden und die Planung final war, wurde der Bebauungsplan der nächsthöheren Verwaltungsbehörde vorgelegt, die dann drei Monate Zeit hatte für die Genehmigung. Wenn dann einige Jahre später die Stadt Mannheim den Bebauungsplan an einer bestimmten Stelle ändern wollte, musste sie nahezu alles an diesem aufwendigen Beteiligungsverfahren wiederholen. Was ändert sich also jetzt? Mit diesem Gesetz wird die digitale Beteiligung zur Norm. Die Bürgerinnen und Bürger, die betroffenen Behörden und sonstige Träger der öffentlichen Belange müssen ihre Stellungnahmen nun elektronisch vermitteln. Die Kommunen müssen die Pläne in Zukunft für alle öffentlich einsehbar im Internet veröffentlichen. Das spart nicht nur Zeit und Ressourcen, es ermöglicht auch ein ganz neues Maß an Transparenz. Die Bauleitpläne können außerdem durch das neue Verfahren einfacher und schneller geändert werden; denn bei geringfügigen Änderungen muss nur noch die betroffene Öffentlichkeit ihre Stellungnahmen abgeben. Und die Frist zur Genehmigung durch die nächsthöhere Behörde wird von drei Monaten auf einen Monat verkürzt. Uns Parlamentariern der Ampel und auch der CDU/CSU war es nach den öffentlichen Anhörungen zum Gesetz wichtig, dafür zu sorgen, dass die Digitalisierung des Bauleitplanverfahrens nicht damit endet, dass wir Bebauungspläne künftig auf der Homepage der Stadt statt im Foyer des Rathauses ausstellen. Denn echte Digitalisierung bedeutet, mit Daten zu arbeiten, die auffindbar und nutzbar sind, die ausgewertet werden können und die sich für verschiedene Softwareprodukte eignen, sodass unterschiedliche Behörden und Organisationen vernetzt mit ihnen arbeiten können. Dafür braucht es bundesweit einheitliche Datenformate, die wir im Gesetz mit einem Verweis auf die vom IT-Planungsrat beschlossenen und im Onlinezugangsgesetz festgeschriebenen Datenstandards verankert haben. Wir wollen den Weg der Digitalisierung von Bauen und Planen entschlossen weitergehen, gemeinsam mit den Kommunen und natürlich den Ländern, ohne die die erfolgreiche Verwaltungsdigitalisierung nicht möglich sein wird. Die Koalition hat mit dieser Digitalisierungsnovelle sowie drei weiteren Planungsbeschleunigungsgesetzen in dieser Legislatur schon einiges erreicht. Damit die gesetzlichen Änderungen auch vor Ort in der Praxis wirksam werden, müssen wir in Verwaltungen investieren, sie von Grund auf digitalisieren, Personal qualifizieren und einheitliche Standards schaffen. So ist es unser Ziel, in Zukunft nicht nur die Öffentlichkeitsbeteiligung digital zu machen, sondern den gesamten Aufstellungsprozess online einsehbar und transparent darzulegen. Ich komme zum Schluss. – Bauherrinnen und Bauherren können dann jederzeit nachschauen, welche Prüfungen schon abgeschlossen sind und wie der Stand der Pläne ist. So entsteht durch Digitalisierung nicht nur weniger Aufwand, sondern ein echter Mehrwert. Vielen Dank.