Dann ist Folgendes passiert – das konstatiere ich –: Diese Bedrohungslage ist durch eine große gemeinsame Kraftanstrengung handhabbar gemacht worden, im besten Fall verschwunden. Und das hat die Debatte verändert. Deswegen verändert sich jetzt auch der Gesetzentwurf, Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Danke, dass dieser Gesetzentwurf jetzt aufgesetzt wurde. Ich denke, er ist zumindest debattierreif, aus meiner Sicht auch entscheidungsreif. Es ist ja nicht so, dass das, was in diesem Gesetzentwurf steht, geheim gewesen ist; Deutschland hat sich ja intensiv damit befasst und die Fraktionen natürlich auch. Lassen Sie mich diese Debatte mit Erlaubnis der Präsidentin mit einem Zitat der von mir persönlich sehr geschätzten ehemaligen Bundeskanzlerin beginnen, um deutlich zu machen, was das politische Problem ist. Frau Merkel sagte, als sie ein Klimaschutzpaket der damaligen Großen Koalition vorstellte: „Politik ist die Kunst des Möglichen“. Das mag man so sehen, aber es ist natürlich eine Beschränkung in der Ambition. Was diese Regierung in den letzten 15 Monaten gezeigt hat, ist, dass Politik die Kunst des Möglichmachens ist. Wir haben, als ich Minister wurde, eine Klimaschutzlücke von 1 100 Millionen Tonnen CO2 bis 2030 geerbt. Wir haben sie durch die beschlossenen und eingeleiteten Maßnahmen um 70 Prozent reduziert und können sie mit den verabredeten Maßnahmen um 80 Prozent auf 200 Millionen Tonnen kumuliert bis 2030 reduzieren. Das liegt daran, dass wir – in der Kür gab es natürlich Abstriche; das räume ich ja ein – mit Entschiedenheit Gesetze vorangebracht haben, Dinge in den letzten gut 15 Monaten angegangen sind, die 16 Jahre lang liegen geblieben sind. Das gilt im besonderen Maße auch für die Gasversorgung: Wenn man die Gaskapazitäten aus Russland mit hohem Druck nicht nur ausbaut, sondern sogar verdoppelt – Nord Stream 1 und Nord Stream 2 –, wenn man, bis wir in die Regierung eingetreten sind, den Neueinbau von Gasheizungen auch noch finanziell, also mit Steuergeld, wahrscheinlich mit schuldenfinanziertem Steuergeld, fördert, dann darf man sich natürlich nicht wundern, wenn die Politik des Möglichen nur sehr begrenzt umgesetzt wird. Deswegen hat Johannes Vogel recht: Wie sollte mit der Politik des Möglichen jemals das verabredete Klimaschutzziel erreicht werden? Wie sollte das rechnerisch und denklogisch möglich sein, wenn man den Einbau von neuen Gasheizungen, die ja fossil betrieben werden, fördert, ohne eine Umkehrung einzuleiten? Sehr geehrte Damen und Herren, damit ist auch gesagt, dass es bei der Politik des Möglichmachens ein Spannungsfeld zwischen der politischen Notwendigkeit und der gesellschaftlichen Realität geben kann. Sonst wäre es ja sinnlos, über Möglichkeiten zu reden. Dann könnte man ja entlang von Excel-Tabellen alles Mögliche machen. Nun: Wie war die gesellschaftliche Notwendigkeit im letzten Jahr und über den letzten Winter? Noch über die Weihnachtstage war es Realität, dass eine Gasmangellage drohte, dass Unternehmen uns zuhauf Briefe geschrieben haben, sie mögen bitte nicht abgeschaltet werden, sollte uns das Gas ausgehen. Die logische Konsequenz ist, dass jede neu eingebaute Gasheizung das Problem vergrößert hätte. Unter diesem Eindruck – es war ein breit geteilter Eindruck in der Gesellschaft – hat diese Koalition sich entschieden, den im Koalitionsvertrag verabredeten Zeitpunkt von 2025 auf 2024 vorzuziehen; der Koalitionsausschuss tat dies im März 2022, die Regierung mit dem Kabinettsbeschluss im April 2023. und zwar – und auch das ist neu –, indem wir die kommunale Wärmeplanung verpflichtend vorsehen; über die Größenordnung der Kommunen werden wir noch reden. Damit ändert sich, wie dargestellt, der Eingang in das Gesetz. Der Kern des Gesetzes, die Dekarbonisierung der Wärme – nicht mehr immer neue Öl- und Gasheizungen einbauen –, bleibt erhalten. Aber der Eingang ändert sich, weil sich einerseits die gesellschaftliche Debatte verändert hat – das ist richtigerweise zuzugeben – und wir gleichzeitig andere Möglichkeiten geschaffen haben. Wir verzahnen die kommunale Wärmeplanung mit dem Gebäudeenergiegesetz, so wie es der Leitplankenbeschluss der Ampelfraktionen vorsieht. Damit lösen wir ein zweites Problem, nämlich den gestuften Einstieg in das Gebäudeenergiegesetz bzw. in die Art des Heizens. Es ist ja so, dass viele Städte, gerade große Städte schon Wärmepläne haben. Es ist ja so, dass viele Bundesländer bereits Wärmeplangesetze haben. Viele sind schon auf dem Weg und werden 2024, vielleicht 2025 fertig sein. Es ist ja nicht so, dass bis 2028 gar nichts passiert, sondern es geht jetzt allmählich los. Jetzt geht es in die Beratung dieses Gesetzentwurfs. Damit klären wir auch die Fragen, die aufgeworfen wurden, zum Beispiel, ob genug Handwerker da sind oder der Hochlauf von Technik mithält. Was ich damit sagen will, ist: Wir sollten uns ehrlich machen. Es gibt ein Spannungsverhältnis – man wäre blind, das zu ignorieren –, aber wir sollten nicht aufhören, dafür zu arbeiten, das Mögliche immer wieder zu erweitern und machbar zu machen, dafür zu arbeiten, die Optionen, die die Politik und das Land haben, zu erweitern. Das haben wir getan. Ich freue mich auf die Beratungen. Vielen Dank.