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Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Bei dem Schutz von Prostituierten, aber auch dem Schutz von Frauen vor Gewalt haben Sie in dem Entwurf für das Selbstbestimmungsgesetz jetzt quasi darauf Rücksicht genommen und wollen eine Art von Hausrecht ausweisen. Das heißt: In bestimmten Einrichtungen darf das Hausrecht ausgeübt werden. Männer, die sich zu Frauen haben erklären lassen, dürfen dann da nicht hinein. Das ist erst mal dem Grunde nach nicht falsch – obwohl das ganze Gesetz natürlich falsch ist.
Stellen Sie bitte Ihre Frage, und kommen Sie zum Schluss.
Ja. – Die Frage lautet: Es gibt jetzt ganz viele verschiedene Geschlechter. Im Rechtsverkehr gibt es den Geschlechtseintrag nach dem Personenstandsregister. Bei den sportlichen Leistungen gibt es das Geschlecht nach dem Hormonspiegel. In den Krankenhäusern zählt die Biologie.
Bitte die Frage, Frau von Storch.
Das ist doch ein anderes Thema!)
Wie ist das vereinbar mit dem Gebot des Bundesverfassungsgerichtes, dass das Geschlecht eindeutig und dauerhaft sein muss – mit Blick auf das Selbstbestimmungsgesetz, das jetzt alles völlig chaotisiert?