- Bundestagsanalysen
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Vielen Dank, Frau Präsidentin. – Frau Ministerin, Sie haben gerade gesagt, der Teilbetrag 15 Euro müsste beantragt werden. Wo muss das denn von jemandem beantragt werden, wenn er die in Anspruch nehmen möchte?
Dann haben Sie gesagt, 20 bis 25 Prozent nähmen das in Anspruch; das seien Schätzungen. Auf welche Schätzungen berufen Sie sich an der Stelle, und für welchen Betrag gilt das? Für das gesamte BuT-Paket, für einen Teil des BuT-Pakets oder für den Kinderzuschlag? Und auf welchen Zahlen aus welchem Jahr beruht das?