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Ganz, ganz herzlichen Dank für die Frage. – Ja, es stimmt, es war nicht einfach. Tatsächlich war das Geld ursprünglich nicht vorhanden. Aber es ist ja so wichtig, dass wir bei der Kita eben nicht nur sicherstellen, dass das Thema „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ berücksichtigt wird, sondern auch, dass die Kita bundesweit zu der zentralen frühkindlichen Bildungsinstitution weiterentwickelt wird. Deswegen haben wir als Fortschrittskoalition miteinander vereinbart, das KiTa-Qualitätsgesetz auf den Weg zu bringen und es zu einem Qualitätsentwicklungsgesetz weiterzuentwickeln. Auch daran machen wir uns.
Der erste Schritt ist getan: 4 Milliarden Euro sind gesichert. Das Gesetz ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Derzeit arbeiten wir mit Hochdruck an den Vertragsvereinbarungen. Ich konnte auch schon mehrere Verträge unterzeichnen. Mit Bremen ist das bereits passiert. Es gab auch mit Baden-Württemberg und mit Thüringen, wo ich in der vergangenen Woche war, bereits Vertragsunterzeichnungen. Wir werden es schaffen, dass bis zum Sommer tatsächlich alle Verträge unterzeichnet sind. Sie alle entsprechen natürlich den Standards, die wir mit dem KiTa-Qualitätsgesetz gesetzt haben.
Darüber hinaus ist die Fortführung des Sprachförderprogramms, das bisherige Bundesprogramm „Sprach-Kitas“, gesichert. 11 Länder werden es aus den Mitteln des KiTa-Qualitätsgesetzes finanzieren, weitere 5 Länder werden es in eigene Landesprogramme überführen, sodass es eine gute Zukunft für die Kita gibt und wir es tatsächlich schaffen, die frühkindliche Bildung in ganz Deutschland weiter zu verankern und zu verbessern.
Beifall bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)
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