- Bundestagsanalysen
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Vielen Dank für Ihre Frage. – Ich will zunächst die Gelegenheit nutzen, daran zu erinnern, dass es noch gar nicht so lange her ist, dass der Tierschutz Eingang ins Grundgesetz gefunden hat.
Dank Edmund Stoiber!)
Ich schaue gerade die frühere Agrarministerin, Renate Künast, an. Drei Worte wurden damals ergänzt, und seitdem hat es Verfassungsrang. Das ist also nicht eine Privatangelegenheit von irgendjemandem, sondern eine Aufforderung an uns alle, an den Gesetzgeber.
Deshalb begrüße ich es sehr, dass die Koalitionsfraktionen die Schaffung des Amtes der Tierschutzbeauftragten durchgesetzt haben. Ich habe das jetzt entsprechend umgesetzt, und ich freue mich auf die Zusammenarbeit mit der Tierschutzbeauftragten.
Es geht um beide Bereiche, sowohl um den Bereich der Nutztiere als auch um den der Haustiere. Ich glaube, in beiden Bereichen – das wissen Sie als Expertin – gibt es eine Menge, was wir uns anschauen müssen.
Die letzte Nachfrage zu diesem Thema: aus der FDP-Fraktion Herr Hoffmann.