- Bundestagsanalysen
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Danke sehr. – Ich nutze vielleicht die Gelegenheit Ihrer Frage, um das auch für Außenstehende kurz zu erklären: Beim Wolf handelt es sich nach europäischem und nationalem Naturschutzrecht um eine streng geschützte Art; das muss man wissen. Das leitet sich auch unmittelbar aus europäischem Recht ab. Sie haben den Erhaltungszustand angesprochen. Er wird alle sechs Jahre bewertet. Zuletzt ist es 2019 für den Zeitraum bis 2018 erfolgt. Er bemisst sich nach europaweit einheitlichen Kriterien. Das heißt: Ich kann da nicht national ausscheren. Deshalb führt zum Beispiel auch das – falls die Nachfrage kommen sollte –, was Schweden macht, dazu, dass es jetzt ein Vertragsverletzungsverfahren gibt. Das ist die rechtliche Grundlage. Ich bewege mich auf der rechtlichen Grundlage.
Ich habe eine weitere Nachfrage: aus der CDU/CSU-Fraktion Herr Thies.