Sehr geehrte Abgeordnete, wie Sie wissen, hat die Bundesregierung eben nicht einfach entschieden, einen Gesetzentwurf zur Neuregelung vorzulegen, sondern wir haben dieses Thema, eben auch aufgrund der Geschichte in Deutschland und der hohen ethischen Bedeutung, einer entsprechenden Kommission vorgelegt. Wir haben eine Kommission einberufen, die sich in ihrer Arbeitsgruppe 1 speziell mit dem Thema „§ 218 im Strafgesetzbuch“ und in einer zweiten Arbeitsgruppe insgesamt mit den reproduktiven Rechten und in diesem Zusammenhang auch mit dem Thema „Leihmutterschaft und Eizellspende“ beschäftigt. Diese Kommission ist eingesetzt; diese Kommission arbeitet. Sie hatten gestern die Gelegenheit, diese Kommission kennenzulernen und dort auch Ihre Fragen zu stellen. Soweit ich weiß, sind Sie dort nicht gewesen. Aber diese Kommission arbeitet, und sie wird ihren Bericht nach einem Jahr Arbeit im kommenden Jahr vorlegen. Und dann werden wir die Vorschläge der Kommission bewerten.