Frau Paus, es gibt eine aktuelle Umfrage der Forschungsgruppe Wahlen, und die hat ergeben, dass sich die Mehrheit der deutschen Bürger gegen die Straffreiheit von Abtreibungen ausspricht. Das deckt sich auch mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, das natürlich klargestellt hat, dass der Staat den Schutz des ungeborenen Lebens gewährleisten muss. Vor diesem Hintergrund möchte ich Ihnen die Frage stellen: Beabsichtigt die Bundesregierung, § 218 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und Abtreibungen in Zukunft straffrei zu stellen?