Sehr geehrte Frau Ministerin, Sie haben es in Ihren einleitenden Worten schon angesprochen: Uns erreichen in diesen Tagen immer wieder erschütternde Nachrichten, wenn es um den Umgang von Männern mit Frauen geht. Egal ob durch den Superstar oder den Mann von nebenan: Gesellschaftlich werden gerade massiv Grenzen überschritten. Wir als Gesetzgeber haben die Aufgabe, genau diese Grenzen zu schützen, auch wenn es um reproduktive Selbstbestimmung, gerade um Schwangerschaftsabbrüche, geht. Frauen kommen aber immer wieder in die Situation, vor Beratungsstellen belästigt zu werden und eben keinen störungsfreien Zugang zu Arztpraxen oder Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen zu haben. Deswegen die Frage an Sie: Wo sollte Ihrer Ansicht nach die Gewährleistung dieses störungsfreien Zugangs geregelt werden: im Strafrecht oder im Schwangerschaftskonfliktgesetz?