Sehr geehrter Abgeordneter, Sie wissen: Wir leben in einem Rechtsstaat. Sie wissen: Das Thema Vorratsdatenspeicherung ist ein Anliegen von Ihnen, das schon mehrfach vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert ist. Und deswegen sind wir gut beraten, eben beides miteinander in Einklang zu bringen: zum einen den Rechtsstaat und zum anderen den Kinderschutz. Natürlich können Kinderschutz und Rechtsstaat gemeinsam stattfinden. Deswegen wägen wir das genau gegeneinander ab. Ich finde, die Europäische Kommission hat in ihrer entsprechenden Verordnung grundsätzlich gute Vorschläge gemacht. Wir haben da aber noch Nachbesserungsbedarf. Es geht um einen guten Ausgleich zwischen Kinderschutz auf der einen Seite, aber natürlich auch dem Schutz der Privatsphäre auf der anderen Seite. Wir werden beides hinbekommen.