Vielen Dank. – Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Da muss man schon dazwischenrufen! Frau Vontz, können Sie am Abend eigentlich noch in den Spiegel gucken, wenn Sie den jungen Leuten, die auf der Tribüne sitzen, so maßlos einen Bären aufbinden? Sie wollen ja keine Demokratie als Herrschaft des Volkes. Ihnen ist es recht, wenn die Demokratie möglichst weit von den Bürgern weg ist, und deswegen machen Sie ja auch diese Wahlaktsreform. Was besagt der Wahlakt? Es soll ein Spitzenkandidatenprinzip für die Kommission geben, einen unionsweiten Wahlkreis und eine verpflichtende Frauenquote bzw. ein Reißverschlusssystem. Alles drei ist falsch, und es ist nicht demokratisch. Der erste Betrug am Wähler, auch am 16-jährigen, ist das Spitzenkandidatenprinzip für die Kommission; denn die Leute können ja keinen Kandidaten wählen, die können nur Parteilisten wählen und mit den Kandidaten also Hunderte Hinterbänkler, Korruptionslobbyisten und Hohlmeiers. Sie wollen keine Präsidentenwahl mit einem klaren Kandidaten, mit einer klaren Kommission und klaren Konzepten, sondern Sie führen die Leute hinters Licht, genau wie die Natur der Europäischen Union allgemein so ist. Es ist nämlich eigentlich richtig, dass die Mitgliedstaaten den Kommissionspräsidenten wählen; denn die Kommission soll ja nicht irgendein eigenes Interesse vertreten, sondern die Interessen der demokratisch legitimierten Mitgliedstaaten. Deswegen heißt es ja auch nicht „EU-Regierung“, sondern sie heißt „Kommission“ von Lateinisch „committere“ – zusammenbringen, anvertrauen – und Spätlateinisch „commissio“, Frau Vontz: Ausführung einer unrechten schuldhaften Tat. In der Tat, im Ausführen von unrechten schuldhaften Taten ist die Kommission sehr, sehr gut; denn sie führt mittlerweile häufig aus, was Lobbyisten wollen und was die Bürger nicht wollen. Sie sehen es regelmäßig: Zwangsimpfung, Glühbirnenverbot, Motorverbote. Meine Damen und Herren, deswegen sollten die Leute keinen Spitzenkandidaten wählen, sondern sie sollten diese EU abwählen, und das geht mit der AfD. Der zweite Anschlag auf die Demokratie ist der unionsweite Wahlkreis. Sie stehen doch alle auf dem Boden des Grundgesetzes, dachte ich, Frau Vontz, oder? Ja, die Bundesrepublik Deutschland ist ein föderaler Bundesstaat. Deswegen haben wir nicht einmal für die Bundestagswahl bundeseinheitliche Listen. Das Grundgesetz erkennt an, dass Leute auch in unserem Land anders denken, anders reden, anders essen, anders fühlen. Deswegen gibt es unterschiedliche Landeslisten in Bayern, in Brandenburg, in Schleswig-Holstein. Für die EU treten Sie jetzt auf und sagen: Es soll einen unionsweiten Wahlkreis geben, der ganz weit weg ist; mittelfristig nicht einmal mehr Listen für Deutschland, Frankreich, Spanien. Ich frage mich immer, Herr Petry: Was macht dann Lieschen aus Trebbin? Die kann nur noch Parteien wählen. Die kriegt eine starre Liste vorgelegt, die mehrfach quotiert ist nach Ländern und nach Frauen. Anders als im Grundgesetz sind nämlich die Wahlen nach dem EU-Wahlakt nicht allgemein, unmittelbar, frei, geheim und gleich, sondern sie sind weder gleich noch frei, und das ist undemokratisch. Lieschen kriegt eine Liste, an der sie nichts verändern kann und übrigens, selbst wenn sie Mitglied einer Partei oder Mitglied eines Parteivorstandes wäre, nichts verändern kann. Angenommen, sie will Peter aus Potsdam haben, dann scheitert der erst einmal gegen Marlene aus München wegen der verfassungswidrigen Frauenquote und später gegen Pierre aus Perpignan. Meine Damen und Herren, es ist nicht demokratisch, wenn man nicht mehr den Kandidaten wählen kann, den man wählen will. Und genau darum geht es Ihnen. In der Europäischen Union ist nichts gleich, nichts frei. In der EU können Sie gar nichts wählen; die EU wählt für Sie. Deswegen gehört nicht das Wahlrecht reformiert, sondern die gesamte Europäische Union. Haben Sie vielen Dank.